Pflegegrad 1: Geld, Leistungen & Ansprüche 2026
Wer im Alltag leichte Einschränkungen der Selbstständigkeit bemerkt, hat oft bereits Anspruch auf Pflegegrad 1. Obwohl hier noch kein klassisches Pflegegeld ausgezahlt wird, stehen Pflegebedürftigen zahlreiche wertvolle Unterstützungsleistungen der Pflegekasse zu – darunter monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel.
In diesem CareBoxx-Ratgeber erfahren Sie detailliert, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 gelten, welche Leistungen Sie 2026 abrufen können und wie die Beantragung abläuft.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- Beantragung: Pflegegrad 1 ist für Menschen mit "geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" gedacht.
- Entlastungsbetrag: Ihnen stehen monatlich 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu (z.B. Haushaltshilfe).
- Pflegehilfsmittel: Jeden Monat haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €.
- Wohnumfeld: Für barrierefreie Umbauten (z.B. Treppenlift, Dusche) gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.000 €.
- Hausnotruf: Die Kasse übernimmt 25,50 € monatlich für den Betrieb eines Hausnotrufsystems.
📦 Kostenfreie Pflegehilfsmittel – Ihr Recht ab Pflegegrad 1
Sobald Pflegegrad 1 bewilligt ist, übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat.
Damit Sie sich nicht mit Anträgen und Rezepten herumärgern müssen, übernimmt CareBoxx die komplette Abwicklung für Sie. Sie stellen sich Ihre Wunschprodukte (z.B. Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Mundschutz) einfach online zusammen. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab und liefern Ihnen Ihre CareBoxx jeden Monat bequem und kostenfrei nach Hause.
→ Jetzt kostenlose Pflegebox zusammenstellen
Leistungen und Geld 2026 bei Pflegegrad 1: Was ändert sich?
Mit Pflegegrad 1 befindet man sich an der Schwelle zur Pflegebedürftigkeit. Daher unterscheidet sich das Leistungsspektrum maßgeblich von den Pflegegraden 2 bis 5. Das klassische Pflegegeld (zur freien Verfügung) oder Pflegesachleistungen (für ambulante Pflegedienste im Bereich der Grundpflege) werden bei Pflegegrad 1 nicht gewährt.
Dennoch bietet Pflegegrad 1 ein starkes Netz an Hilfsangeboten. Hier ist die Leistungsübersicht für 2026:
| Leistung | Betrag (Stand 2025/2026) |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich |
| Hausnotruf (Betriebskosten) | 25,50 € monatlich (einmalig 30,35 € für Installation) |
| Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.000 € pro Maßnahme |
| Wohngruppenzuschuss | 214 € monatlich |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 50 € monatlich |
| Pflegeberatung | Kostenfrei (nach § 7a SGB XI) |
| Pflegekurse für Angehörige | Kostenfrei |
| Pflegegeld | 0 € |
| Pflegesachleistungen | 0 € |
Der Entlastungsbetrag (131 Euro) bei Pflegegrad 1
Da es kein Pflegegeld gibt, ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro die zentrale Säule der finanziellen Unterstützung bei Pflegegrad 1. Dieses Geld wird nicht einfach auf Ihr Konto überwiesen, sondern ist zweckgebunden.
Das bedeutet: Sie reichen die Rechnungen von anerkannten Dienstleistern bei der Pflegekasse ein und erhalten das Geld erstattet. Alternativ können Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, sodass der Dienstleister (z.B. eine Haushaltshilfe) direkt mit der Kasse abrechnet.
Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?
- Anerkannte Haushaltshilfen (Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen)
- Alltagsbegleiter (Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen)
- Teilnahme an Betreuungsgruppen
Voraussetzungen: Wann erhält man Pflegegrad 1?
Das System der Pflegegrade basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) – oder bei Privatversicherten von MEDICPROOF – besucht Sie zu Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen).
Für jede festgestellte Einschränkung werden Punkte vergeben. Je mehr Punkte Sie sammeln, desto höher ist der Pflegegrad.
- 0 bis 12 Punkte: Kein Pflegegrad
- 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1
- 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2
Bei einem Ergebnis zwischen 12,5 und knapp 27 Punkten stellt der Gutachter eine "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" fest. Dies ist typischerweise bei beginnenden körperlichen Einschränkungen (z.B. leichte Arthrose, Rückenprobleme) oder sehr frühen Stadien kognitiver Erkrankungen der Fall.
Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
Der Prozess bis zum bewilligten Bescheid durchläuft drei einfache Schritte:
- Antrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre zuständige Pflegekasse (die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist). Ein formloser Zweizeiler per Brief oder E-Mail, in dem Sie "Leistungen der Pflegeversicherung beantragen", reicht aus, um die Frist zu wahren. Die Kasse schickt Ihnen daraufhin ein offizielles Antragsformular.
- Begutachtung abwarten: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD). Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch oder ein Telefon-Interview. Tipp: Führen Sie vorher für ein paar Tage ein Pflegetagebuch, um Ihre Einschränkungen im Alltag präzise belegen zu können.
- Bescheid erhalten: Auf Basis des MD-Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad und sendet Ihnen den offiziellen Bescheid zu.
(Achtung: Falls Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie fälschlicherweise Pflegegrad 1 statt des erhofften Pflegegrads 2 erhalten, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen.)
Höherstufung: Von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2
Oft verschlechtert sich der Gesundheitszustand nach einiger Zeit. Wenn Sie merken, dass die Hilfe im Alltag zunimmt (z.B. weil nun auch Unterstützung beim Duschen oder Anziehen nötig ist), reicht Pflegegrad 1 meist nicht mehr aus.
In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Ablauf ist identisch mit dem Erstantrag: Der MD prüft erneut Ihre Selbstständigkeit. Erreichen Sie bei der neuen Begutachtung mindestens 27 Punkte, springen Sie in Pflegegrad 2.
Vorteile von Pflegegrad 2 gegenüber Pflegegrad 1:
- Direkt ausgezahltes Pflegegeld (332 € monatlich) zur freien Verfügung.
- Anspruch auf Pflegesachleistungen (761 € monatlich) für ambulante Pflegedienste.
- Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel (42 €) und Entlastungsbetrag (131 €) bleiben unverändert bestehen!
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld ausgezahlt? Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein pauschales Pflegegeld, das Ihnen direkt aufs Konto überwiesen wird. Sie haben aber Anspruch auf den zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für anerkannte Alltags- und Haushaltshilfen.
Werden Kosten für ein Pflegeheim bei Pflegegrad 1 übernommen? Nein. Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 1 keine Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim. Lediglich der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann unter bestimmten Umständen (z.B. für zusätzliche Betreuungskräfte in der Einrichtung) angerechnet werden.
Muss ich Steuern auf die Leistungen aus Pflegegrad 1 zahlen? Nein. Sämtliche Leistungen der Pflegekasse, egal ob Entlastungsbetrag, Zuschüsse zum Wohnungsumbau oder die Pflegehilfsmittelpauschale, sind komplett steuerfrei. Zu beachten ist, dass Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können, sofern sie den erstatteten Betrag übersteigen.
Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1? Ja, indirekt. Sie können eine zertifizierte Haushaltshilfe engagieren und deren Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Die Kosten werden bis zum Höchstbetrag von 131 Euro monatlich (dem Entlastungsbetrag) erstattet. Alternativ kann die Haushaltshilfe über eine Abtretungserklärung selbst mit der Kasse abrechnen.
Über CareBoxx
CareBoxx ist Ihr verlässlicher Vermittler für kostenlose Pflegehilfsmittel in Deutschland. Wir nehmen pflegenden Angehörigen den bürokratischen Ballast ab: Wir liefern jeden Monat bedarfsgerechte Pflegeboxen direkt zu Ihnen nach Hause – ohne Zuzahlung und ohne lästigen Papierkram. Die direkte Abrechnung mit allen deutschen Pflegekassen übernehmen wir.
- ✅ Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €/Monat
- ✅ Keinerlei versteckte Kosten oder Zuzahlungen
- ✅ Jeden Monat flexibel anpassbar per Kundenlogin
- ✅ Kündigung oder Pausierung jederzeit möglich
→ Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen: Jetzt kostenlose Pflegebox anfordern




