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Kurzzeitpflege Kosten, Dauer & Anspruch

Umfassende und verlässliche Informationen für den Pflegealltag.

Kurzzeitpflege 2025 – Definition, Kosten und Dauer


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Einleitung

Kurzzeitpflege 2025 – Definition, Kosten und Dauer Jetzt Hausnotruf kostenfrei beantragen ### Das Wichtigste in Kürze

Die Kurzzeitpflege findet in dafür zugelassenen Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen statt. Gesetzlich geregelt ist die Kurzzeitpflege im § 42 SGB XI. Die Pflegekasse bezuschusst die Kurzzeitpflege mit maximal 1.854 Euro (Neuer Stand 2025) pro Kalenderjahr. Sie können die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren. Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie als Pflegebedürftiger, Ihr Angehöriger oder ein Mitarbeiter des Pflegedienstes stellen. Das Wichtigste in Kürze Kurzzeitpflege – Definition & Übersicht Kurzzeitpflege – Leistungen Kurzzeitpflege – Voraussetzungen & Anspruch Kurzzeitpflege – Kosten & Kostenübernahme Mehr Geld für die Kurzzeitpflege seit 2022 Kurzzeitpflege – Beantragen Kurzzeitpflege – Anbieter / Kurzzeitpflegeplatz finden Nach der Kurzzeit...


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Kurzzeitpflege – Definition & Übersicht

Als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger sind Sie vermutlich schon mit dem Begriff Kurzzeitpflege in Berührung gekommen. Im folgenden Absatz erklären wir Ihnen, was es damit auf sich hat. Inhalte dieses Abschnitts

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine spezielle Pflegeform, bei der Pflegebedürftige vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden. Warum die Pflege im häuslichen Umfeld vorübergehend nicht stattfinden kann, ist ganz unterschiedlich. Pflegebedürftige nutzen die Kurzzeitpflege beispielsweise als Überbrückungsmöglichkeit auf dem Weg in ein Pflegeheim oder bei häuslichen Krisensituationen. Übrigens: Die Kurzzeitpflege gibt es nicht nur für Erwachsene. Bei Familien kommt die Kurzzeitpflege für Kinder zum Einsatz....

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Häufig werden die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege in einen Topf geworfen, dabei handelt es sich aber um gänzlich verschiedene Ansätze. Lassen Sie uns die Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einmal näher ansehen. Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Pflegeumgebung Findet zu Hause statt Findet in einer vollstationären Einrichtung statt Umfang Stunden- oder tageweise Tage- oder wochenweise Pflegeperson Pflegefachkraft, Angehörige, Bekannte Professionelle Pflegekraft Kostenbeteiligung der Pflegekasse Bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr (Neuer Stand 2025) Bis zu 1.854 € pro Kalenderjahr (Neuer Stand 2025) Dauer Maximal 6 Wochen Maximal 8 Wochen Ab Pflegegrad 2 2 Neuerung 2025: Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige Mit der neusten Pflegeref...

Was sind die Ziele der Kurzzeitpflege?

Die Versorgung von Pflegebedürftigen sicherstellen – das ist das oberste Ziel der Kurzzeitpflege. Jeder, der auf Pflege angewiesen ist, hat andere pflegerische Bedürfnisse. Lassen sich diese vorübergehend, aus welchem Grund auch immer, nicht im häuslichen Umfeld erfüllen, übernimmt eine Einrichtung die wichtige Aufgabe. Ziele der Kurzzeitpflege: Pflegende Angehörige entlasten Krankenhausaufenthalte verkürzen oder ganz vermeiden, zum Beispiel im Anschluss an eine Operation Personen in einer kritischen Lebensphase unterstützen, die für eine begrenzte Zeit nicht alleine zurechtkommen....

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Die Kurzzeitpflege bietet Ihnen als pflegebedürftige Person die Möglichkeit, sich für eine begrenzte Zeit in vollstationäre Pflege zu begeben. Dafür steht Ihnen beispielsweise ein Pflegeheim mit der zugehörigen stationären Pflege zur Verfügung. Eine Kurzzeitpflege wird häufig nach Krankenhausaufenthalten notwendig, wenn es in der häuslichen Umgebung keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten gibt. Die Gründe für die Aufnahme in eine vollstationäre Kurzzeitpflege können sehr verschieden sein. Eine Kurzzeitpflege kann in folgenden Fällen sinnvoll sein: Nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn Sie sich als Pflegebedürftiger nach einem Krankenhausaufenthalt nicht selbst versorgen können und pflegende Angehörige mit einer fachgerechten Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt überfordert sind, is...

Wie läuft eine Kurzzeitpflege ab?

Die Kurzzeitpflege rückt wiederkehrende, pflegerische Tätigkeiten in den Mittelpunkt. Im Prinzip unterscheidet sich die stationäre Pflege nicht von der häuslichen Pflege . Auch hier erhalten Sie Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilisation und der Ernährung . Da aber viele Pflegebedürftige auf die Hilfe des Pflegefachpersonals angewiesen sind, gibt es zeitliche Vorgaben. Deshalb werden Sie sehr wahrscheinlich immer zur gleichen Zeit Unterstützung bei der Körperpflege erhalten oder Ihre Mahlzeiten bekommen....

Was muss man zur Kurzzeitpflege mitbringen?

Nur die Zahnbürste und Wechselkleidung einpacken und los geht’s? Nehmen Sie doch lieber etwas mehr mit, denn die Kurzzeitpflege kann mehrere Wochen betragen. Folgendes sollten Sie zum Aufnahmetag mitbringen: Unterlagen: Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Befreiungsausweis, Medikamentenplan, Rezepte, Verordnungen für Therapien wie Ergotherapie oder Physiotherapie, Pflegekassen-Antrag und gegebenenfalls Kostenübernahmeerklärung, Kontaktdaten Ihrer Angehörigen und falls vorhanden: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung . Körperpflegeprodukte: Kulturtasche mit Zahnbürste, Zahncreme, Bürste, Shampoo, Duschgel, Gesichts- und Körpercreme, Rasierapparat und Nagelpflegeset. Kleidung: Schlafanzüge, Unterwäsche, Socken, Blusen, Hemden, Hosen, Strickjacke, Pullover, Mantel, Bademantel, Haus...

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Kurzzeitpflege – Leistungen

Als Pflegebedürftiger interessiert Sie bestimmt, welche Leistungen Sie während der Kurzzeitpflege erhalten. Das und was mit Ihrem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege passiert, verraten wir Ihnen jetzt. Inhalte dieses Abschnitts

Welche Leistungen werden in der Kurzzeitpflege erbracht?

Die Kurzzeitpflege findet in einer vollstationären Einrichtung statt. Diese Einrichtungen bieten im Rahmen der Kurzzeitpflege die aufgelisteten Leistungen an: Unterkunft und Verpflegung Grundpflege sowie Behandlungspflege (Das beinhaltet Waschen, Duschen, Baden; Hilfe beim An- und Auskleiden; den fachgerechten Wechsel von Verbänden, sowie Wundversorgung ; Mobilisierung durch Gehübungen, Sprachübungen usw.) Teilnahme an hauseigenen Veranstaltungen und angebotenen Tätigkeiten (z.B. Gymnastik, Spaziergänge, Brettspiele, etc.) Konsultation von Mitarbeitern des Sozialdienstes Inanspruchnahme anderer Angebote, die von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung variieren können Prüfen Sie bitte vor Antritt der Kurzzeitpflege, ob die ausgewählte Einrichtung auch tatsächlich für die gewünschten Leistun...

Wird das Pflegegeld bei Kurzzeitpflege weitergezahlt?

Sie nehmen die Kurzzeitpflege in Anspruch? Keine Sorge, das bedeutet nicht, dass Sie auf das gesamte Pflegegeld verzichten müssen. Sie erhalten in der Zeit 50 % des Pflegegelds, das Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrads zusteht. Diese Regelung gilt für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Achtung: Sowohl der Aufnahmetag als auch der Entlassungstag zählen zur ambulanten (häuslichen) Pflege und werden somit nicht angerechnet.

Kann ich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren?

Besonders clever ist eine Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege , denn so können Sie den maximalen Betrag voll ausschöpfen. Voraussetzung ist, dass Sie die maximale Zeit für die Verhinderungspflege (6 Wochen pro Kalenderjahr) noch nicht aufgebraucht haben. In dem Fall können Sie den Leistungsbetrag auf bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr erhöhen.

Kurzzeitpflege – Voraussetzungen & Anspruch

Wenn Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Das stellt sicher, dass nur Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege erhalten, die sie wirklich benötigen.

Welche Voraussetzungen gelten für Kurzzeitpflege?

Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich müssen Sie einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) vorweisen können. Das bedeutet Pflegegrad 2 , Pflegegrad 3 , Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 . Menschen, die ganz plötzlich pflegebedürftig sind, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, dürfen ebenfalls Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. 💡 Gut zu wissen: Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Im Rahmen eines Gutachtertermins wird festgestellt, ob und inwieweit Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Der Grad Ihrer Selbstständigkeit bestimmt maßgeblich Ihren späteren Pflegegrad....

Wie lange kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?

Der Gesetzgeber hat die Dauer der Kurzzeitpflege genau geregelt. Wenn Sie vorübergehend stationäre Pflege benötigen, stehen Ihnen maximal 56 Tage, also 8 Wochen, pro Kalenderjahr dafür zur Verfügung. Diese Tage können Sie ganz nach Ihrem Bedarf auf das Jahr verteilen. Vorsicht : Wir raten Ihnen dazu, sich frühzeitig um einen Kurzzeitpflege-Platz zu kümmern. Vor allem während der Ferienzeiten können die Einrichtungen schnell „ausgebucht“ sein.

Kurzzeitpflege – Kosten & Kostenübernahme

Bei einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung entstehen ganz unterschiedliche Kosten. Zunächst gibt es Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. Dann entstehen natürlich Kosten für die Pflege. Nicht zuletzt erheben die Einrichtungen sogenannte Investitionsbeiträge. Darunter fallen zum Beispiel Aufwendungen für die Instandhaltung. Die Pflegekasse beteiligt sich lediglich an den Pflegekosten mit einem Zuschuss. Inhalte dieses Abschnitts

Wie viel kostet Kurzzeitpflege?

Die Kosten für die Kurzzeitpflege richten sich nach verschiedenen Faktoren. Zum einen ist der Pflegeaufwand entscheidend, zum anderen spielt die Dauer eine wichtige Rolle. Der Sozialverband VdK gibt diesbezüglich eine gute Orientierung. Er gibt an, dass der Tagessatz für einen Kurzzeitpflegeplatz derzeit von 63 Euro für Pflegegrad 2 bis 92 Euro für Pflegegrad 5 reicht.

Wer übernimmt Kosten der Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe?

Die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ist grundsätzlich möglich. Nämlich dann, wenn Sie schwer krank sind oder wenn Sie die Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt benötigen. Besitzen Sie keinen Pflegegrad, ist die Krankenkasse Ihr richtiger Ansprechpartner.

Was muss man bei einer Kurzzeitpflege selber bezahlen?

Wie bereits erwähnt, teilen sich die Kosten für die Kurzzeitpflege auf drei Bereiche auf: Pflegekosten, Kosten für die Unterkunft & Verpflegung und Investitionskosten. Die Pflegekasse beteiligt sich lediglich an den Pflegekosten. Dafür steht ein Zuschuss in Höhe von 1.854 Euro pro Kalenderjahr (Neuer Stand 2025) für einen Kurzzeitpflegeplatz zur Verfügung. Die Investitionskosten und die Hotelkosten müssen Sie hingegen aus eigener Tasche bezahlen. Dazu zählen auch Sonderwünsche bei den Mahlzeiten oder besondere Anforderungen an die Unterbringung wie ein Einzelzimmer. Planen Sie daher bei den Kosten der Kurzzeitpflege auch immer einen Eigenanteil ein. Achtung Sollten Sie nicht über genügend Geld für die Kurzzeitpflege verfügen, kommt eine Kostenübernahme durch das Sozialamt in Betracht. Stel...

Wie berechnet man die Kurzzeitpflege?

Sie interessieren sich für eine Kostenrechnung in der Kurzzeitpflege? Dann lassen Sie uns gemeinsam ein Beispiel skizzieren. Frau Erna besitzt Pflegegrad 3. Ihr Sohn pflegt sie normalerweise im häuslichen Umfeld. Er muss aufgrund eines Unfalls aber selbst ins Krankenhaus und kann sich nicht um seine Mutter kümmern. Insgesamt 30 Tage ist Frau Erna deshalb in einem Pflegeheim im Rahmen der Kurzzeitpflege untergebracht. Dadurch entstehen folgende Kosten: Pflegekosten: 75 Euro x 30 Tage = 2.250 Euro Hotelkosten: 25 Euro x 30 Tage = 750 Euro Investitionskosten: 11 Euro x 30 Tage = 330 Euro Für den Aufenthalt von Frau Erna entstehen somit Kosten von insgesamt 3.330 Euro. Folgende Pflegekasse-Leistungen helfen Frau Erna bei der Finanzierung: 1.854 Euro Zuschuss für die Pflegekosten (2.250-1.854 =...

Mehr Geld für die Kurzzeitpflege seit 2022

2022 hatte der Gesetzgeber den bis dahin gültigen Betrag von 1.612 Euro um 10 % angehoben. Pflegebedürftigen standen 2024 nun 1.774 Euro pro Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. 2025 wird der Betrag um 4,5 % angehoben auf dann 1.854 Euro. Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht einreichen, da die Anpassung automatisch erfolgt. Haben Sie die Mittel für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, können Sie den Betrag sogar auf maximal 3.386 Euro aufstocken.

Kurzzeitpflege – Beantragen

Um eine Kurzzeitpflege zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Damit Sie eine Genehmigung erhalten, müssen Sie vorab einen Antrag ausfüllen. Doch wer darf eigentlich einen Antrag auf Kurzzeitpflege stellen?

Wer beantragt die Kurzzeitpflege?

Sie haben den Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5? Dann können Sie einen Antrag auf Kurzzeitpflege stellen. Die Kurzzeitpflege im Notfall ist ebenfalls möglich. Schließlich kann es passieren, dass Menschen ganz plötzlich pflegebedürftig werden, ein Pflegegrad muss dann nicht zwangsläufig vorliegen. Grundsätzlich können Sie als pflegebedürftige Person oder Ihr Angehöriger den Antrag auf Kurzzeitpflege stellen. Sollte Ihr Angehöriger den Antrag ausfüllen, muss er auch vor dem Gesetz als Betreuer fungieren – er muss also rein rechtlich für Sie unterschreiben dürfen. Übrigens: Auch Mitarbeiter eines Pflegedienstes können den Antrag auf Kurzzeitpflege anstoßen....

Wie kann ich Kurzzeitpflege beantragen?

Im ersten Schritt wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse. Dafür können Sie bequem unser Musterschreiben nutzen. Die Pflegekasse sendet Ihnen im Anschluss alle Formulare zu, die Sie für einen Antrag auf Kurzzeitpflege benötigen. Download als PDF (267 KB) Wichtig Sollten Sie keinen Pflegegrad besitzen, können sich in der häuslichen Umgebung aber nicht selbst versorgen, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Formulare? Lassen Sie sich dabei von einem Angehörigen oder Bekannten helfen. Alternativ stehen Ihnen dafür auch die Mitarbeiter der Pflegekasse, des Pflegedienstes oder Personal in Pflegestützpunkten zur Verfügung. Informationen, die Sie für den Kurzzeitpflege-Antrag benötigen: Name des Pflegebedürftigen Versicherungsnummer des Pfleg...

Kurzzeitpflege – Anbieter / Kurzzeitpflegeplatz finden

Bevor Sie einen Antrag auf Kurzzeitpflege stellen, machen Sie sich im besten Fall bereits Gedanken über eine geeignete Einrichtung. Da nicht jede Einrichtung die Kurzzeitpflege durchführen kann oder genügend Kapazitäten besitzt, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den verschiedenen Anbietern. Inhalte dieses Abschnitts

Wer kann Kurzzeitpflege durchführen?

Wenn Sie sich für einen Anbieter interessieren, sollten Sie überprüfen, ob die Einrichtung offiziell für die Kurzzeitpflege zugelassen ist. Das ist sehr wichtig, denn nur so kann sie mit der Pflegekasse abrechnen und Sie bekommen den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss für die Pflegekosten . In der Regel engagieren sich Pflegeeinrichtungen für die Kurzzeitpflege. Unter Umständen kommen auch spezielle Einrichtungen für behinderte Menschen in Betracht.

Wie schnell kommt man in die Kurzzeitpflege?

Wie zügig Sie einen Kurzzeitpflegeplatz bekommen, ist ganz unterschiedlich. Wichtige Einflussfaktoren sind die gewünschte Dauer Ihres Aufenthalts, Ihr Pflegegrad und die Größe der Einrichtung. Insbesondere in den Ferienzeiten können die Kurzzeitpflege-Plätze schnell knapp werden. Daher unser Rat: Planen Sie, sofern Sie können, vorausschauend und melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an.

Was tun, wenn man keinen Pflegeplatz bekommt?

Kurzzeitpflege: Hier freie Plätze zu finden, ist nicht immer einfach. Sollten Sie trotz Ihrer Bemühungen keine Zusage für einen Pflegeplatz bekommen, können Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufnehmen. Vielleicht ist in dem Zusammenhang auch eine Verhinderungspflege in Ihrem häuslichen Umfeld möglich. Dafür gibt es übrigens einen Zuschuss von der Pflegekasse in Höhe von bis zu 1.685 Euro (Neuer Stand 2025) je Kalenderjahr.

Wie finde ich einen Kurzzeitpflege-Anbieter in der Nähe?

Wenn Sie auf der Suche nach Kurzzeitpflege-Plätzen in Ihrer Nähe sind, sollten Sie einen Blick in die Suchmaschine werfen. Hier können Sie in Ihrem Umkreis nach einer geeigneten Einrichtung suchen. Wohnen Sie im Bundesland Nordrhein-Westfalen? Dann nutzen Sie doch den innovativen Heimfinder NRW. Hier werden alle aktuellen freien Pflegeplätze, auch Kurzzeitpflegeplätze, aufgelistet. Für mehr Informationen besuchen Sie einfach die Webseite Heimfinder NRW . Übrigens: Auch Ihre Pflegekasse oder die Pflegeberatung kann Sie bei der Suche nach einem Anbieter tatkräftig unterstützen....

Nach der Kurzzeitpflege

Wer nach einem Aufenthalt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in die häusliche Pflege zurückkehrt bzw. die häusliche Pflege aufnimmt, sollte folgende Dinge beachten: Für den Fall, dass sich der Grad der Pflegebedürftigkeit geändert hat oder erst festgestellt worden ist, muss die Wohnung dementsprechend angepasst werden und der (weitere) Pflegeverlauf mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Ein reibungsloser Pflegeablauf entlastet die Pflegeperson und bietet dem Pflegebedürftigen Komfort und Lebensqualität. Verwenden Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ? Wenn ja, prüfen Sie, ob die monatlich genutzten Pflegehilfsmittel noch der gegenwärtigen Pflegesituation entsprechen. Sollten Sie keine Pflegehilfsmittel für die Pflege zu Hause verwenden, hier ein kleiner Tipp für Sie: Pflege...

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FAQ Section

Q: Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege? A: Die Kurzzeitpflege umfasst die Grund- und Behandlungspflege, die Unterkunft und Verpflegung, die Inanspruchnahme von Sozialdiensten und die Teilnahme an Beschäftigungsangeboten.

Q: Wie lange Kurzzeitpflege nach Krankenhaus? A: Wie lange eine Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt notwendig ist, hängt von dem Gesundheitszustand und der voraussichtlichen Genesungsdauer ab. Um detaillierte Informationen zu Ihrem Fall zu erhalten, sprechen Sie am besten mit dem behandelnden Arzt.

Q: Wie läuft eine Kurzzeitpflege ab? A: Kurzzeitpflege ist die Pflege in einer stationären Einrichtung, wie einem Pflegeheim, für einen begrenzten Zeitraum. Sie kommt zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, als Überbrückung oder nach plötzlichem Eintritt der Pflegebedürftigkeit zum Einsatz.

Q: Wie lange kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen? A: Die Kurzzeitpflege wird zeitlich begrenzt bis zu 56 Tage von der Pflegekasse bezuschusst.

Q: Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege? A: Die Pflegekasse übernimmt unabhängig vom Pflegegrad 1.854 Euro (Neuer Stand 2025). Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege bei nicht-Benutzen mit weiteren 1.685 Euro (Neuer Stand 2025) für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Die restlichen Kosten müssen vom Pflegebedürftigen getragen werden.

Q: Was kostet 1 Woche Kurzzeitpflege? A: Der Tagessatz für eine Kurzzeitpflege liegt zwischen 63 Euro und 92 Euro, die Preise unterscheiden sich regional aber stark. Zusätzlich sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen, die um die 15 Euro pro Tag betragen können.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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