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Pflegegeld 2026 - Höhe & Anspruch je Pflegegrad

Umfassende und verlässliche Informationen für den Pflegealltag.

Pflegegeld 2026 – Höhe und Anspruch je Pflegegrad (Pflegestufe)


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Einleitung

Pflegegeld 2026 – Höhe und Anspruch je Pflegegrad (Pflegestufe) Kostenfreie Pflegehilfsmittel beantragen Vivian Koerl Redaktionsleitung bei 'CareBoxx' ### Das Wichtigste in Kürze

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird durch die jeweilige Pflegekasse, den Trägern der Pflegeversicherung, gezahlt Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 bis 5 gezahlt Personen mit Pflegegerad 1 steht kein Pflegegeld zu Das Wichtigste in Kürze Wurde das Pflegegeld 2025 erhöht? Änderungen nach der Pflegereform 2024 Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher Pflegegeld – Anspruch & Voraussetzungen Antrag auf Leistung – Der Weg zum Pflegegeld In welcher Höhe wird das Pflegegeld ausgezahlt? Anteiliges Pflegegeld bei Kombinationsleistungen Pflegegeld bei Unterbrechung der häuslichen Pflege Pflichttermi...


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Wurde das Pflegegeld 2025 erhöht?

Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige warten ungeduldig auf eine Erhöhung des Pflegegelds. Zurecht, denn die Kosten steigen stetig. Im SGB XI ist festgeschrieben, dass eine Überprüfung des Pflegegeldes alle 3 Jahre erfolgen soll. Im Zuge dessen kann auch eine Erhöhung beschlossen werden. Im Jahr 2021 erteilte die Bundesregierung einer Pflegegelderhöhung aber eine Absage und ermöglichte stattdessen eine Erhöhung der Kurzzeitpflege und der Pflegesachleistungen . Im Jahr 2024 sorgte die Pflegereform für 5% mehr Pflegegeld. Für 2025 findet beim Pflegegeld eine weitere Erhöhung um 4,5 % statt....

Änderungen nach der Pflegereform 2024

Art der Änderung Ausgangslage 2024 Änderungen 2025 Pflegegelderhöhung (4,5 %) Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 316 € Pflegegrad 3: 545 € Pflegegrad 4: 764 € Pflegegrad 5: 946 € Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 347 € Pflegegrad 3: 599 € Pflegegrad 4: 800 € Pflegegrad 5: 990 € Erhöhung der Pflegesachleistungen (4,5 %) Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 760 € Pflegegrad 3: 1.431 € Pflegegrad 4: 1.778 € Pflegegrad 5: 2.200 € Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 796 € Pflegegrad 3: 1.497 € Pflegegrad 4: 1.859 € Pflegegrad 5: 2.299 € gleichbleibende Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % Tabelle 1: Übersicht finanzielle ...

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitierte davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besaßen, konnten auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen. Mit dem Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 , müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden –...

Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung

Die Pflegereform 2024 hatte eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher, ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar....

Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher

Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf. 💡 Gut zu wissen: Seit Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse . Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst , erkundigen....

Pflegegeld – Anspruch & Voraussetzungen

Um das Pflegegeld zu erhalten, muss bereits ein Pflegegrad anerkannt sein. Die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten dürfen ausschließlich von nicht-professionellen Pflegepersonen durchgeführt werden, die die Betreuung und Pflege der pflegebedürftigen Personen nicht erwerbsmäßig übernehmen. Zu diesen Personen zählen Familienangehörige oder Freunde. Eine Ausnahme stellt der Pflegegrad 1 dar. Personen, die nachweislich nur sehr gering pflegebedürftig sind, erhalten zwar Pflegeleistungen, um in Ihrer Alltagsbewältigung unterstützt zu werden, jedoch haben Sie keinen Anspruch auf die Auszahlung von Pflegegeld. Gleiche Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein, um einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu erhalten. Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag im eigenen zu Hause und...

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Antrag auf Leistung – Der Weg zum Pflegegeld

Das Pflegegeld ist pflegebedürftigen Menschen vorbehalten. Somit ist der erste Schritt, um Pflegegeld zu erhalten: Pflegegrad beantragen . Mit der Einstufung in einen Pflegegrad ist die Pflegebedürftigkeit nachweislich anerkannt und es besteht der Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, wie zum Beispiel das Pflegegeld. Das Einen Pflegegrad zu haben, bedeutet jedoch nicht gleich, auch automatisch Pflegegeld zu bekommen. Nachdem von der Pflegekasse ein Pflegegrad zugesprochen wurde, ist es ausreichend einen formlosen Antrag auf Auszahlung des Pflegegeldes zu stellen. Die Pflegekasse sendet dem Pflegebedürftigen zuerst einen Fragebogen zu. Dieser Fragebogen wird von der pflegebedürftigen Person oder, wenn vorhanden, der bevollmächtigen Betreuungsperson ausgefüllt. Nach der entsprechenden Gen...

In welcher Höhe wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Pflegebedürftige Personen erhalten Pflegegeld als Sozialleistung der Pflegekassen, wenn Sie zu Hause von Freunden oder Angehörigen pflegerisch versorgt und betreut werden. Die Höhe des Auszahlungsbetrages richtet nach dem bereits zugesprochenen Pflegegrad. Pflegegrad Pflegegeld 2025 pro Monat Pflegegrad 1 0 € Pflegegrad 2 347 € Pflegegrad 3 599 € Pflegegrad 4 800 € Pflegegrad 5 990 € Tabelle 2: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige (Neuer Stand 2025). Quelle: eigene Darstellung Übrigens: In den Jahren 2024 und 2025 wurden sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen um 5 bzw. 4,5 % erhöht. 💡 Gut zu wissen: Über die Jahre wurde das Pflegegeld immer wieder erhöht und dem steigenden Kostenniveau angepasst. 2013 wurden außerdem zusätzliche Leistungsbezüge für Pflegebed...

Pflegegeld bei Hartz IV Bezug

Pflegebedürftige Personen, die nach dem Sozialhilfegesetz Sozialhilfe empfangen, sind ebenfalls gesetzlich pflegeversichert und erhalten die Leistung des Pflegegeldes in gleicher Höhe. Der Kostenträger ist in diesem Fall jedoch das Jobcenter. Um Pflegegeld zu erhalten, ist es auch hier Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad vorweisen kann. Sind pflegebedürftige Personen nicht pflegeversichert, besteht dennoch ein Anspruch auf den Erhalt des Pflegegeldes. Hier werden die Geldleistungen vom zuständigen Sozialhilfeträger (Sozialamt der Stadt/ des Landkreises), in gleicher Höhe wie von der Pflegeversicherung, erbracht. Der Anspruch auf Pflegegeld ist gegenüber vergleichbaren Leistungen anderer Sozialträger jedoch nachrangig. Nicht pflegeversicherte Pflegeb...

Muss das Pflegegeld versteuert werden?

Da es sich bei dem Pflegegeld um eine Sozialleistung handelt, ist es für die pflegebedürftige Person steuerfrei. Auch für die pflegenden Angehörigen ist die Einnahme des Pflegegeldes für Ihre erbrachten Leistungen steuerfrei, solange sie, neben dem Pflegegeld keine weitere Vergütung für die Pflege erhält. Pflegekosten , die von der Höhe des Pflegegeldes, und der Leistungen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung, sowie von privaten Zusatzversicherungen nicht abgedeckt werden, können vom steuerpflichtigen Pflegebedürftigen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden....

Anteiliges Pflegegeld bei Kombinationsleistungen

Es kommt häufig vor, dass die pflegenden Angehörigen, wie zum Beispiel Verwandte oder Freunde, nicht alle anfallenden pflegerischen Aufgaben übernehmen können oder wollen. In diesem Fall kann die Kombinationsleistung beantragt werden. Die pflegerischen Tätigkeiten, die von privaten Pflegepersonen nicht geleistet werden können, übernimmt dann ein professioneller Pflegedienst. Die pflegebedürftige Person erhält das Pflegegeld ab dem Zeitpunkt nicht mehr vollständig ausgezahlt. Es wird kombiniert mit der sogenannten Pflegesachleistung. 14.07.2025 Pflegetagegeldversicherung – Kosten, Leistungen und Vergleich Pflegetagegeldversicherung – Kosten, Leistungen und Vergleich Aktua... Mehr lesen 14.07.2025 Pflegeversicherung – Beiträge und ...

Pflegegeld bei Unterbrechung der häuslichen Pflege

Es gibt verschiedene Faktoren, die dazu führen können, dass die häusliche Pflege unterbrochen wird. Muss der Pflegebedürftige in ein Krankenhaus, zum Beispiel wegen Krankheit oder eines Unfalls, so wird die Leistung des Pflegegeldes unter bestimmten Voraussetzungen dennoch weiterhin gewährt. Gleiches gilt auch, wenn die pflegenden Angehörigen beispielsweise eine Reise geplant haben oder einfach mal eine Auszeit brauchen. Inhalte dieses Abschnitts

Fortzahlung des Pflegegeldes bei einem Krankenhausaufenthalt

Steht der pflegebedürftigen Person ein Krankenhausaufenthalt bevor, geht man davon aus, dass der Auslöser der Pflegebedürftige selbst ist, der etwa wegen einer Operation einige Zeit nicht zu Hause gepflegt wird. Das Pflegegeld wird in diesem Fall für 4 Wochen je Kalenderjahr in voller Höhe weiter ausgezahlt. Ab dem 29. Tag der Abwesenheit ruht die Auszahlung des Pflegegeldes bis zur Rückkehr in die Häuslichkeit. Die 28 Tage, in denen das Pflegegeld vollständig ausgezahlt wird, beginnen mit dem Tag der Aufnahme im Krankenhaus. Der Tag der Entlassung zählt jedoch bereits nicht mehr und das Pflegegeld wird wieder in voller Höhe gezahlt....

Fortzahlung des Pflegegeldes bei einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege

Kann die Pflegeperson Ihren Tätigkeiten, zum Beispiel wegen Abwesenheit, nicht nachkommen oder bedarf es nach einem Krankenhausaufenthalt einer speziellen Nachbehandlung, können Pflegebedürftige vorübergehend in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung untergebracht werden. Während dieser Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte des gewohnten Betrages ausgezahlt. Zur Berechnung der 56 Tage, in denen das Pflegegeld fortwährend gezahlt wird, werden der Tag der Aufnahme, sowie der Tag der Entlassung nicht berücksichtigt und werden der Zeit der häuslichen Pflege angerechnet. 💡 Gut zu wissen: Kann die Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt nicht anderweitig sichergestellt werden, haben Pflegebedürftige seit Anfang 2022 außerdem ein Anrecht auf 10 Tage Übergangs...

Fortzahlung des Pflegegeldes bei stundenweiser Verhinderungspflege

Müssen pflegende Angehörige Terminen nachkommen oder sind sogar nebenbei berufstätig, können Sie die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Wird dieses Angebot mit weniger als 8 Stunden pro Tag genutzt, wird das Pflegegeld unverändert weitergezahlt. Auch der Tageweise Verhinderungspflege werden diese Stunden nicht angerechnet.

Fortzahlung des Pflegegeldes bei häuslicher Krankenpflege

Wird der pflegebedürftigen Person die häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet, soll ein Aufenthalt im Krankenhaus vermieden werden. Man nennt die häusliche Krankenpflege daher auch Krankenhausvermeidungspflege . Das Pflegegeld wird während der verordneten häuslichen Krankenpflege weiterhin in voller Höhe ausgezahlt, solange diese Form der Pflege 4 Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreitet.

Fortzahlung des Pflegegeldes nach dem Tod

Verstirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld dennoch für den gesamten Monat gezahlt. Eine Rückzahlung des Betrages für diesen Monat ist nicht nötig. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt immer zum 1. Werktag des Monats. Tritt der Tod des Pflegebedürftigen jedoch beispielsweise am 31.05. ein und die Pflegekasse hat das Pflegegeld für den Monat Juni bereits überwiesen, muss der gesamte Betrag zurückgezahlt werden.

Pflichttermine für Pflegegeldempfänger

Erhalten pflegebedürftige Personen ausschließlich Pflegegeld und beschaffen die nötige Pflege und Betreuung selbst, sind sie verpflichtet pro Jahr zwei Termine zu Beratungseinsätzen wahrzunehmen. Die Kosten für diese Beratung trägt die Pflegekasse. Wenn Pflegesachleistungen bezogen werden oder die Kombinationsleistung in Anspruch genommen wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit, dieses Beratungsangebot zu nutzen. Anders als bei Pflegegeldempfängern, ist der Einsatz hier jedoch freiwillig. Ziel dieser Beratungseinsätze ist es unter anderem, den Pflegepersonen, sowie den pflegebedürftigen Personen den richtigen Umgang mit wichtigen Pflegehilfsmitteln zu erklären. Häufige Fragen zu Pflegegeld Wer hat Recht auf Pflegegeld? Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige,...

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FAQ Section

Q: Wer hat Recht auf Pflegegeld? A: Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen betreut werden. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld als finanzielle Unterstützung für den oder die Betreuenden. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wobei sich die Höhe nach dem zugeteilten Pflegegrad richtet.

Q: Wo bekomme ich einen Antrag auf Pflegegeld? A: Um das Pflegegeld zu beantragen, stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Diese sendet Ihnen dann einen Fragebogen zu, den Sie ausfüllen und zurücksenden. In einem Gutachten wird daraufhin Ihr Pflegegrad festgestellt und das Pflegegeld rückwirkend ab dem Tag des Antrags überwiesen.

Q: Wie viel Pflegegeld gibt es 2025? A: Pflegegrad 2: 347 €Pflegegrad 3: 599 €Pflegegrad 4: 800 €Pflegegrad 5: 990 €

Q: Wird bei Pflegegrad 1 das Geld ausgezahlt? A: Nein, Menschen mit Pflegegrad 1 können zwar Sachleistungen erhalten, wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel. Auf Pflegegeld besteht jedoch kein Anspruch.

Q: Warum bekommt man bei Pflegegrad 1 kein Geld? A: Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf einen Zuschuss. Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim, erhalten sie dafür von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich (Neuer Stand 2025). In teil- und vollstationären Einrichtungen haben sie wie alle Versicherten außerdem Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Mehr zum Thema Pflegegrad 1.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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