Kombinationsleistung in der Pflege – Wie Leistungen optimal kombiniert werden können
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Einleitung
Kombinationsleistung in der Pflege – Wie Leistungen optimal kombiniert werden können Was ist eine Kombinationsleistung und wer kann sie beantragen Zuzahlungsfreie Pflegebox beantragen Vivian Koerl Redaktionsleitung bei 'CareBoxx' ### Das Wichtigste in Kürze
Kombinieren Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel – je nach Bedarf. Ungenutzte Sachleistungen erhöhen anteilig das Pflegegeld. Die Kombinationsleistung eignet sich bei geteilter Pflege durch Angehörige und Profis. Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher und häusliche Pflege. Einmal monatlich kann der Umfang neu angepasst werden. Das Wichtigste in Kürze Pflegereform: Mehr Pflegesachleistungen seit 2022 Kombinationsleistung – Das Pflegegeld Kombinationsleistung – Die Pflegesachleistungen Was bedeutet Kombinationspflege? Rechenbeispiel – Kombinationsleistung Wie wird die Kombinationsleistung beantragt? An die Kombinationsleistung gebunden? Weitere Möglichkeiten durch den Pflegegrad Verwandte CareBoxx Ratgeber Behandlungspflege Betreutes Wohnen Grundpflege Hospiz Intensivp...
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Pflegereform: Mehr Pflegesachleistungen seit 2022
Werden pflegebedürftige Personen im häuslichen Umfeld ausschließlich von Privatpersonen gepflegt, haben sie laut § 37 SGB XI einen Anspruch auf die Auszahlung von Pflegegeld . Ist es den Angehörigen, wie der Familie oder Freunden, jedoch nicht möglich, die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person zu übernehmen, kann ein professioneller Pflegedienst diese Aufgaben im gewohnten Umfeld erledigen (§ 36 SGB XI). Es lassen sich allerdings auch beide Arten der Pflege miteinander kombinieren. Wird die sogenannte Kombinationsleistung gewählt, teilen sich die pflegenden Angehörigen und der Pflegedienst die Betreuung, sowie die pflegerischen Tätigkeiten (§ 38 SGB XI). Die Kombinationsleistung kann mit Beginn der Pflegebedürftigkeit beantragt werden oder auch, mit bereits in Anspruch genommen...
Kombinationsleistung – Das Pflegegeld
Werden pflegebedürftige Personen zu Hause ausschließlich von Angehörigen betreut und gepflegt, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form des Pflegegeldes. Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen bezahlt. Die Verwendung des Pflegegeldes ist nicht zweckgebunden, dient jedoch dazu, die private Pflegeperson zu entlohnen.
Kombinationsleistung – Die Pflegesachleistungen
Kann die Betreuung und die Pflege pflegebedürftiger Personen nicht von Angehörigen übernommen werden, kommt ein professioneller Pflegedienst ins Haus. Die Leistungen des Pflegedienstes, in Form der pflegerischen Tätigkeiten, werden Pflegesachleistungen genannt. Auch die Pflegesachleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt. Der zustehende Betrag wird jedoch nicht ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Dienstleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Angebot
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Was bedeutet Kombinationspflege?
Ist die Pflege allein von der angehörigen privaten Person nicht zu schaffen oder nicht gewünscht, kann ein professioneller Pflegedienst hinzugezogen werden. Die Betreuung und die pflegerischen Tätigkeiten werden geteilt und die pflegebedürftige Person ist optimal versorgt. Das Pflegegeld wird in diesem Fall, entsprechend der vollbrachten Leistung des Pflegedienstes, nur noch prozentual ausgezahlt. Wird das Budget für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft, wird die Zahlung des Pflegegeldes entsprechend angepasst. In welcher Höhe kann die Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden? Die Höhe des Anspruches auf Kombinationspflege, also auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen, richtet sich nach dem Pflegegrad : Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen Pflegegrad 1 0 € 0 € Pflegegrad...
Rechenbeispiel – Kombinationsleistung
Peter Peterson hat Pflegegrad 3. Was ergibt die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung bei Kosten des Pflegedienstes in Höhe von 789 Euro? Höhe der Pflegesachleistungen: 1.497 Euro Höhe des Pflegegelds: 599 Euro Kosten Pflegedienst: 789 Euro Pflegesachleistung – Kosten des Pflegediensts = 1.497 Euro – 789 Euro = 708 Euro 708 Euro oder 47,3 % der Pflegesachleistungen sind unverbraucht 789 Euro oder 52,7 % der Pflegesachleistungen sind verbraucht Der unverbrauchte prozentuale Anteil der Pflegesachleistungen von 47,3 % wird auf das Pflegegeld angerechnet. 47,3 % von 599 Euro ergeben 283,30 Euro. Diese 283,30 Euro erhält Peter Peterson....
Wie wird die Kombinationsleistung beantragt?
Wie auch der Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, kann die Kombinationsleistung erst nach Bewilligung der Pflegeversicherung genutzt werden. Vorab muss also die Kombinationsleistung beantragt werden. Der Antrag auf Kombinationsleistung wird direkt bei Pflegekasse gestellt. Die Beantragung sollte schriftlich erfolgen, kann jedoch formlos eingereicht werden. Hierzu wird ein kurzes Anschreiben mit der Bitte, die aktuelle Pflegeleistung um die Kombinationsleistung zu ergänzen, erstellt und an die Pflegekasse versendet. Zum Nachweis sollte, wie bei anderen Anträgen auch, zwingend das entsprechende Ausstellungsdatum angegeben werden....
An die Kombinationsleistung gebunden?
Wurde der Antrag auf Kombinationsleistung von der Pflegekasse bewilligt und es stellt sich heraus, dass die Wahl der Pflegeleistung nicht optimal zu den eigenen Vorstellungen passt, kann nach 6 Monaten ein erneuter Antrag gestellt werden. Die Kombinationsleistung ist jedoch sehr flexibel und stellt grundsätzlich die beste Wahl dar. Wird die Dienstleistung des Pflegedienstes einmal nur noch eingeschränkt benötigt, erhöht sich somit automatisch das Pflegegeld. Ist die Pflegeperson zunehmend verhindert und kann die Tätigkeiten nur noch bedingt ausführen, ist mehr Budget für Pflegesachleistungen vorhanden....
Weitere Möglichkeiten durch den Pflegegrad
Eine weitere Leistung der Pflegekassen, die bereits ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden kann, ist die Versorgung mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch . Die Pflegehilfsmittel können monatlich bis zu einem Wert von 42 € (Neuer stand 2025) genutzt werden, egal ob die Kombinationsleistung in Anspruch genommen wird oder die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält. Die Pauschale erhalten Sie unabhängig vom Pflegegeld oder anderen Pflegeleistungen. Durch die gestiegenen Beschaffungskosten während der Corona-Pandemie war die Pauschale vorübergehend auf 60 € erhöht worden. Ab dem 01.01.2022 galt wieder die übliche Pauschale von 40 Euro. Zum 1. Januar 2025 wird der Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch um 2 Euro auf dann 42 Euro erhöht. War dieser Artikel hilfreich? Hat Ihnen e...
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