Pflegekassen & Leistungen
Pflegekassen & Leistungen

Pflegekassen Liste 2026: Alle Kassen & Leistungen

Alle Informationen zu Anträgen, Budgets und gesetzlichen Zuschüssen.

Pflegekassen Liste 2026: Alle Kassen, Kontakte & Leistungen im Überblick

In Deutschland sind knapp 5 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Die Pflegeversicherung (oft einfach Pflegekasse genannt) ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um die finanzielle und organisatorische Unterstützung im Pflegefall geht. Sie ist gesetzlich verankert und in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gekoppelt.

In dieser aktuellen Übersicht für das Jahr 2026 finden Sie die wichtigsten gesetzlichen und privaten Pflegekassen in Deutschland, ihre direkten Kontaktdaten sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der Ihnen zustehenden Pflegeleistungen (z.B. der Erstattung von kostenfreien Pflegehilfsmitteln über CareBoxx).


💡 Das Wichtigste in Kürze: Pflegekassen

  • Zuständigkeit: Ihre Pflegekasse befindet sich immer unter dem Dach Ihrer Krankenversicherung (z.B. ist die AOK auch Träger der "AOK Pflegekasse").
  • Pflichtversicherung: In Deutschland besteht eine strikte Pflegeversicherungspflicht – sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
  • Pflegehilfsmittel (42 €): Unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie versichert sind: Jeder Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1), der zu Hause gepflegt wird, hat gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €/Monat – komplett kostenfrei über CareBoxx beziehbar.
  • Antragstellung: Pflegegrade und Pflegeleistungen müssen Sie aktiv bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Sie werden nicht automatisch bewilligt.

🔎 Finden Sie Ihre Pflegekasse (A–Z)

Ihre Pflegekasse sitzt immer unter dem Dach Ihrer Krankenkasse: Sind Sie z. B. bei der AOK Sachsen-Anhalt krankenversichert, ist die „Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt" für Ihre Pflegeleistungen zuständig – ein separater Beitritt ist nicht nötig. CareBoxx rechnet die kostenlose Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat, § 40 SGB XI) mit allen gesetzlichen Pflegekassen direkt ab. Wählen Sie Ihre Kasse für Kontaktdaten und alle Leistungen im Detail:

AOK – regionale Gesundheitskassen

Betriebskrankenkassen (BKK)

Innungskrankenkassen (IKK)

Ersatzkassen & weitere Krankenkassen


🏛️ Liste der größten gesetzlichen Pflegekassen (2026)

Nachfolgend finden Sie die Adressen und E-Mail-Kontakte der wichtigsten gesetzlichen Pflegekassen (AOK, Barmer, TK etc.), um Ihre Anträge auf Pflegegrad oder Pflegegeld schnell und fristgerecht einzureichen.

(Tipp: Senden Sie sensible Anträge wie Begutachtungswidersprüche immer per Einschreiben an die angegebene Hauptadresse.)

PflegekasseBundesländerPostadresse (Hauptsitz)E-Mail-Adresse
AOK BayernBayernCarl-Wery-Straße 28, 81739 Müncheninfo@by.aok.de
AOK Baden-WürttembergBaden-WüttembergPresselstraße 19, 70191 Stuttgartaok@bw.aok.de
AOK HessenHessenBasler Straße 2, 61352 Bad Homburginfo@he.aok.de
AOK NordostBE, BB, MVBrandenburger Str. 72, 14467 Potsdamservice@nordost.aok.de
AOK NordWestNW, SHKopenhagener Str. 1, 44269 Dortmundinfo@nw.aok.de
AOK NiedersachsenNiedersachsenHildesheimer Str. 273, 30519 Hannoverservice@nds.aok.de
AOK PLUSSachsen, ThüringenSternplatz 7, 01067 Dresdenservice@plus.aok.de
AOK Rheinland/HamburgNW, HamburgKasernenstraße 61, 40213 Düsseldorfaok@rh.aok.de
AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandRP, SaarlandVirchowstraße 30, 67304 Eisenbergservice@rps.aok.de
Barmer PflegekasseBundesweitLichtstr. 43 G, 50825 Kölnservice@barmer.de
Techniker Krankenkasse (TK)BundesweitBramfelder Straße 140, 22305 Hamburgservice@tk.de
DAK-GesundheitBundesweitNagelsweg 27-31, 20097 Hamburgservice@dak.de
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)BundesweitKarl-Wiechert-Allee 61, 30625 Hannoverservice@kkh.de

(Hinweis: Für detaillierte Ratgeber und Formulare zu den einzelnen Kassen klicken Sie – sofern hinterlegt – auf den entsprechenden Link in der Tabelle.)


🏢 Liste der privaten Pflegekassen (PKV)

Wenn Sie privat krankenversichert sind, sind Sie auch privat pflegeversichert ("Private Pflegepflichtversicherung", § 23 SGB XI). Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und exakt identisch mit denen der gesetzlichen Kassen (z.B. das Pflegegeld oder die 42 Euro Pauschale für Pflegehilfsmittel).

Hier sind die Zentralen einiger der größten privaten Träger:

Pflegekasse (Privat)Postadresse (Hauptsitz)E-Mail-Adresse
Allianz KrankenversicherungKöniginstraße 28, 80802 Münchenkrankenversicherung@allianz.de
Debeka KrankenversicherungFerdinand-Sauerbruch-Str. 18, 56073 Koblenzkundenservice@debeka.de
Barmenia KrankenversicherungBarmenia-Allee 1, 42119 Wuppertalinfo@barmenia.de
Continentale KrankenversicherungRuhrallee 92, 44139 Dortmundinfo@continentale.de
AXA KrankenversicherungColonia-Allee 10-20, 51067 Kölninfo@axa.de

📦 Kostenfreie Pflegehilfsmittel (42 €) – Jeden Monat

Die wichtigste und am häufigsten unterschätzte Leistung der Pflegekasse ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Gemäß § 40 SGB XI stellt Ihnen jede deutsche Pflegekasse – egal ob gesetzlich oder privat – ab Pflegegrad 1 monatlich bis zu 42 Euro für Hygieneprodukte zur Verfügung.

Holen Sie sich Ihr Recht: Die CareBoxx Sie müssen nicht in die Apotheke gehen und aufwendig Quittungen bei der Kasse einreichen. Der Prozess geht heutzutage vollautomatisch über qualifizierte Anbieter wie CareBoxx.

  1. Sie stellen sich online Ihre Box zusammen (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen).
  2. CareBoxx kümmert sich um den Antrag und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
  3. Sie erhalten Ihre Pflegeprodukte jeden Monat zu 100% kostenfrei und portofrei nach Hause.

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💶 Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse 2026?

Das deutsche Pflegesystem stützt sich auf das SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Ziel der Pflegekassen ist es, die häusliche Pflege so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Leistungen steigen mit der Höhe des zugewiesenen Pflegegrads (1 bis 5).

Die 3 wichtigsten Säulen der finanziellen Unterstützung:

  1. Pflegegeld (Geldleistung)
  • Wird ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Freunde sichergestellt wird.
  • Steht Ihnen zur freien Verfügung.
  • Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5 (bis zu 990 € monatlich).
  1. Pflegesachleistungen
  • Wird gewährt, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst anreist, um beispielsweise bei der Körperpflege zu helfen.
  • Die Kasse zahlt nicht an Sie, sondern begleicht die Rechnung des Pflegedienstes direkt (bis zu 2.200 € monatlich bei Pflegegrad 5).
  1. Entlastungsbetrag (131 €)
  • Ein zweckgebundenes Budget von 131 Euro pro Monat.
  • Bereits ab Pflegegrad 1 verfügbar!
  • Darf nur für anerkannte Alltagsbegleiter, Putzhilfen oder besondere Betreuungsangebote eingesetzt werden.

Auszeiten für Pflegende (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege)

Wer Angehörige pflegt, braucht Pausen. Die Pflegekasse finanziert diese Auszeiten durch zwei zentrale Budgets:

  • Verhinderungspflege: Fällt die private Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Kasse bis zu 1.612 € pro Jahr für eine Ersatzpflegekraft zu Hause (ab Pflegegrad 2).
  • Kurzzeitpflege: Wird nach einer schweren Krankheit oder einem Klinikaufenthalt übergangsweise eine vollstationäre Pflege im Heim benötigt, schießt die Kasse für bis zu 8 Wochen im Jahr bis zu 1.774 € dazu.

(Neu seit der Pflegereform: Diese Budgets lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen flexibel kombinieren "Gemeinsamer Jahresbetrag".)


❓ FAQ – Häufige Fragen zur Pflegekasse

Q: Wer ist der Träger meiner Pflegeversicherung? A: Jede gesetzliche Krankenkasse hat direkt eine eigene Pflegekasse eingerichtet. Sie müssen dafür nicht extra Mitglied werden. Sind Sie beispielsweise bei der DAK krankenversichert, ist die DAK-Pflegekasse für all Ihre Pflege-Angelegenheiten zuständig. Bei privat Versicherten wickelt die private Versicherungsgesellschaft dies ab.

Q: Kostet die Pflegeversicherung extra Geld? A: Ja, die soziale Pflegeversicherung wird ähnlich der Krankenversicherung vom Bruttoeinkommen abgezogen. Der Beitragssatz für 2025/2026 beträgt 3,4 % (plus Kinderlosenzuschlag von 0,6 %). Eltern mit mehreren Kindern erhalten Rabatte auf diesen Beitrag.

Q: Zahlt die Kasse auch Umbauten in der Wohnung? A: Ja. Muss das Bad altersgerecht umgebaut werden (z.B. bodengleiche Dusche) oder wird ein Treppenlift benötigt, bezuschusst die Pflegekasse diese sogenannten "Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro pro Gesamtmaßnahme.

Q: Ich bin nicht zufrieden mit meinem Pflegegrad. Was nun? A: Wenn der Medizinische Dienst (MD) Ihren Pflegebedarf aus Ihrer Sicht zu niedrig eingeschätzt hat, haben Sie nach Erhalt des Bescheids genau einen Monat Zeit, um Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Dies sollten Sie unbedingt schriftlich per Einschreiben tun.


Über CareBoxx

CareBoxx ist der starke Partner an der Seite pflegender Angehöriger in ganz Deutschland. Wir nehmen den Papierkrieg aus der häuslichen Pflege und sorgen dafür, dass Ihnen Ihre gesetzlichen Ansprüche ohne bürokratische Hürden zugutekommen.

  • ✅ Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €/Monat (gemäß § 40 SGB XI).
  • ✅ Wir übernehmen die komplette Abrechnung direkt mit allen in diesem Ratgeber genannten Pflegekassen (AOK, Barmer, TK etc.).
  • ✅ Regelmäßige, zuverlässige Belieferung mit Hygieneprodukten direkt an die Haustür.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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