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Doppelfunktionale Hilfsmittel - Definition,

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Doppelfunktionale Hilfsmittel: Definition, Kostenübernahme und Tipps


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Einleitung

Doppelfunktionale Hilfsmittel: Definition, Kostenübernahme und Tipps Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen ### Das Wichtigste in Kürze

Doppelfunktionale Hilfsmittel können sowohl den Zwecken der Krankenkasse als auch denen der Pflegekasse dienen. Da sie sowohl im Krankheitsfall als auch im Pflegefall zum Einsatz kommen, fällt die Abgrenzung hier schwer. Deshalb übernehmen die Krankenkasse und die Pflegekasse einen Anteil der Kosten. Seit Januar 2022 können Pflegefachkräfte doppelfunktionale Hilfsmittel empfehlen, eine ärztliche Verordnung ist dann nicht mehr notwendig. Zu den doppelfunktionalen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Badehilfen, Lagerungshilfen und Mobilitätshilfen. Das Wichtigste in Kürze Welche Arten von Hilfsmitteln gibt es? Welche doppelfunktionalen Hilfsmittel gibt es? Kostenübernahme von doppelfunktionalen Hilfsmitteln Seit 2022 dürfen Pflegefachkräfte doppelfunktionale Hilfsmittel em...


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Welche Arten von Hilfsmitteln gibt es?

Es gibt eine große Anzahl an Hilfsmitteln. Für die Differenzierung ist vor allem entscheidend, wozu die Produkte dienen – das bestimmt letztendlich auch darüber, wer die Kosten übernimmt. Hilfsmittel: Sie begleiten Betroffene, die mit einer Behinderung, Erkrankung oder altersbedingten Einschränkung zu kämpfen haben. Hilfsmittel sollen eine (drohende) Behinderung ausgleichen oder Behandlungserfolge sichern. Die Krankenkasse ist in dem Fall der Kostenträger. Beispiele für Hilfsmittel von der Krankenkasse: Anziehhilfen, Brillen, Gehstöcke, Bade- und Duschhilfen, Hörgeräte, Rollatoren oder Rollstühle. Pflegehilfsmittel: Wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, sind Pflegehilfsmittel für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad Sie dienen dazu, Beschwerden zu lindern, die Selbstständigkeit z...

Was sind doppelfunktionale Hilfsmittel?

Bei vielen (Pflege)-Hilfsmitteln ist die Abgrenzung klar – sie dienen entweder Menschen mit einer Behinderung/Krankheit oder erleichtern die Pflege. Genau das trifft auf manche aber eben nicht zu. Sie kommen sowohl im Krankheitsfall als auch im Pflegefall zum Einsatz. Die sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmittel sind somit kein klassischer Fall für die Krankenkasse oder die Pflegekasse, sondern im Zweifelsfall für beide. Deshalb teilen sich beide Kostenträger in der Regel die Kosten für die doppelfunktionalen Hilfsmittel. Gesetzlich ist das Ganze im § 40 SGB XI verankert....

Welche doppelfunktionalen Hilfsmittel gibt es?

Die doppelfunktionalen Hilfsmittel befinden sich in verschiedenen Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses. Sie können den Gang zur Toilette oder die Mobilität vereinfachen. Manche von ihnen unterstützen auch die Lagerung.

Doppelfunktionale Hilfsmittelliste

Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, haben wir Ihnen eine Tabelle mit Beispielen für doppelfunktionale Hilfsmittel erstellt. Besonders praktisch: Hier können Sie auch direkt die Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen. Doppelfunktionales Hilfsmittel Produktgruppe Beispiel Badehilfen 04 Badewannensitz Badewannenlifter Duschhilfe Kranken-und Behindertenfahrzeuge 18 Duschrollstuhl Schieberollstuhl Toilettenrollstuhl Lagerungshilfen 20 Lagerungskeile Toilettenhilfen 33 Toilettenstuhl Toilettensitz Krankenpflegeartikel 19 Betten Mobilitätshilfen 22 Hebehilfe Umsetzhilfe Lifter Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege 50 Pflegebetten Tabelle 1 Doppelfunktionale Hilfsmittel im Überblick. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an HiMi-Richtli...

Kostenübernahme von doppelfunktionalen Hilfsmitteln

Sie interessieren sich für ein Hilfsmittel, das Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen den Alltag vereinfacht? Dafür könnte ein doppelfunktionales Hilfsmittel infrage kommen. Anstatt nur einem Kostenträger, kommen hier gleich zwei in Betracht. Keine Sorge, die Kostenübernahme wird intern geregelt. Wann Ihr Familienmitglied einen Anspruch auf ein doppelfunktionales Hilfsmittel hat, verraten wir Ihnen jetzt. Inhalte dieses Abschnitts

Wer hat Anspruch auf doppelfunktionale Hilfsmittel?

Damit die Krankenkasse und die Pflegekasse die Kosten für ein doppelfunktionales Hilfsmittel übernehmen, muss es einen triftigen Grund geben. Erleichtert das Produkt den Pflegealltag oder liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, kann das einen Anspruch darstellen.

Welche doppelfunktionalen Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse beteiligt sich üblicherweise genauso wie die Krankenkasse an doppelfunktionalen Hilfsmitteln, da die zweckdienliche Abgrenzung hier nicht zweifelsfrei gelingt. Das bedeutet: Das Hilfsmittel kann sowohl einer medizinischen Notwendigkeit nachkommen als auch die Pflege erleichtern. Grundsätzlich kann sich die Pflegekasse neben der Krankenkasse an folgenden doppelfunktionalen Hilfsmitteln beteiligen: Bade- und Duschhilfen (z.B. Badewannenbretter, Badewannensitze, Duschliegen) Kranken-/Behindertenfahrzeuge (z.B. Dusch-/Toilettenrollstühle mit Greifreifen, Toilettenrollstühle, Greifreifenrollstühle mit Rückenlehnenverstellung) Krankenpflegeartikel (z.B. Niedrigbetten, Bettpfannen, Saugende Bettschutzeinlagen , wiederverwendbar) Lagerungshilfen (z.B. Lagerungskeile, Funktionelle L...

Wie ist die Kostenübernahme zwischen den Kassen geregelt?

Was sich zunächst kompliziert anhört, hat für Sie keinerlei Auswirkungen, denn die Pflegekasse und die Krankenkasse einigen sich intern. Ganz konkret existiert eine pauschale Aufteilung der Ausgaben zwischen den beiden Kostenträgern. Dadurch entfällt bei den doppelfunktionalen Hilfsmitteln der aufwendige Prozess, in dem festgestellt wird, wer die Kosten im Einzelfall tragen muss.

Kostenübernahme eines doppelfunktionalen Hilfsmittels: Fallbeispiel

Sie fragen sich, mit wie viel Prozent sich die Pflegekasse oder die Krankenkasse an den jeweiligen Hilfsmitteln beteiligt? Wir haben für Sie ein Fallbeispiel vorbereitet, das Ihnen die Kostenaufteilung näherbringt. Pflegebett von der Pflegekasse/Krankenkasse: Frau Sommer übermittelt der Kasse einen Antrag für ein Pflegebett. Es wird festgestellt, dass sie tatsächlich einen Anspruch auf ein Pflegebett hat. Die Pflegekasse übernimmt den Löwenanteil mit 91,7 % und die Krankenkasse einen deutlich geringeren Anteil mit 8,3 %. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie die Kosten für doppelfunktionale Hilfsmittel zwischen Krankenkasse und Pflegekasse aufgeteilt werden. Ausschlaggebend für die Aufteilung sind die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes. Doppelfunktionales Hilfsmittel Anteil Krankenkasse Ante...

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Seit 2022 dürfen Pflegefachkräfte doppelfunktionale Hilfsmittel empfehlen

Bis zum Jahr 2022 war die Hilfsmittelbeantragung deutlich komplizierter, wenn es sich um ein doppelfunktionales Hilfsmittel handelte. Hier war es bisher so, dass die Pflegekassen und die Leistungserbringer wie die Sanitätshäuser zusätzlich noch eine ärztliche Verordnung im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB V verlangten. Nur einen Antrag zu stellen, reichte nicht aus. Doch seit dem Jahr 2022 bekommen Sie tatkräftige Unterstützung. Der Gesetzgeber hat nämlich die Rolle von Pflegefachkräften bei der Verordnung von Hilfsmitteln deutlich gestärkt. Lassen Sie uns die Situationen vor 2022 und seit Januar 2022 miteinander vergleichen: Vor 2022: Pflegefachkräfte konnten bei Beratungsbesuchen im Sinne des § 37 Abs. 3 SGB XI bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln mitwirken. Dazu konnten sie eine „Fachlich...

Voraussetzungen für die Vermutungsregelung

Damit die Vermutungsregelung eintritt, muss die Pflegeperson eine entsprechende Berufsqualifikation mitbringen. Es muss sich beispielsweise um eine Pflegefachperson mit Berufserlaubnis nach § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG), eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (§ 60 PflBG) oder um einen Altenpfleger (§ 61 PflBG) handeln. Außerdem müssen die Pflegefachkräfte das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten. Das doppelfunktionale Hilfsmittel muss zudem folgende Eigenschaften erfüllen: es muss zur Erleichterung der Pflege des Pflegebedürftigen beitragen oder seine Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. 05.06.2025 PG 38 - Armprothesen: Definition, Auswahl und Kostenübernahme PG 38 – Armprothesen: Definition, Auswahl und Kostenübernahme Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennif...

Wie beantrage ich doppelfunktionale Hilfsmittel?

Am besten setzen Sie bei der Beantragung auf die Unterstützung einer Pflegefachkraft, denn das erspart Ihnen viel Arbeit. So klappt die Beantragung eines doppelfunktionalen Hilfsmittels: Schritt: Die Pflegefachkraft verschafft sich einen Überblick über vorhandene Hilfsmittel und über solche, die sinnvoll sind. Schritt: Die Pflegefachkraft füllt ein besonderes Formular aus – hier gibt sie unter anderem persönliche Angaben zum Pflegebedürftigen an und formuliert eine Begründung für die Empfehlung. Schritt: Pflegebedürftige lesen sich die Empfehlung genau durch und unterschreiben diese – das kann im Übrigen auch ein gesetzlicher Vertreter machen. Schritt: Der Pflegebedürftige leitet die Empfehlung an einen Leistungserbringer wie ein Sanitätshaus weiter. Dieser wiederum stellt den Leistungsant...

Antrag Kostenübernahme Hilfsmittel Krankenkasse

Mit folgendem Formular kann die Pflegefachkraft eine Empfehlung für ein doppelfunktionales Hilfsmittel ausstellen. Die Vorlage finden Sie im folgenden Dokument des GKV-Spitzenverbandes auf Seite 14/15: Formular des GKV-Spitzenverbandes

Diese Zuzahlung fällt bei doppelfunktionalen Hilfsmitteln an

Egal, ob Sie einen Badewannenlift beantragen möchten oder sich eine Hebehilfe wünschen, eine gesetzliche Zuzahlung ist bei Hilfsmitteln üblich. Die Zuzahlung für einen Badewannenlift oder andere Hilfsmittel beträgt 10 % der Kosten, aber höchstens 10 Euro. Das gilt allerdings pro Hilfsmittel. Wenn Sie also mehr als ein Hilfsmittel benötigen, sollten Sie sicherheitshalber genügend Geld zur Seite legen. Achtung Es gibt eine sogenannte Belastungsgrenze, die bei 2 % des Jahresbruttoeinkommens bzw. 1% des Jahresbruttoeinkommens (für chronisch Kranke) liegt. Überschreiten Sie die Belastungsgrenze, können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Die Befreiung wird Ihnen allerdings nicht automatisch gewährt, auch dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Häufige Fragen zu Hilfsmitteln Was sind Hilf...

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FAQ Section

Q: Was sind Hilfsmittel Beispiele? A: Hörgeräte, Brillen, Gehstöcke, Bade- und Duschhilfen, Rollatoren oder Rollstühle – das alles sind Beispiele für Hilfsmittel.

Q: Wer kommt für doppelfunktionale Hilfsmittel auf? A: Die Krankenkasse und die Pflegekasse teilen sich die Kosten für die Anschaffung des Hilfsmittels, da der Aufgabenbereich nicht klar abgegrenzt ist.

Q: Welche Hilfsmittel sind verordnungsfähig? A: Prinzipiell sind alle Hilfsmittel verordnungsfähig, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelistet sind.

Q: Sind FFP2 Masken Pflegehilfsmittel? A: Ja, FFP2 Masten gehören zu den Pflegehilfsmitteln. Genauer gesagt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Q: Kann ich mir das Geld für Pflegehilfsmittel auch auszahlen lassen? A: Die Pflegekasse stellt Menschen mit einem Pflegegrad monatlich 42 Euro (Neuer Stand 2025) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Den Betrag können sich Betroffene auch auf ihr Konto überweisen lassen.

Q: Wie hoch ist der Betrag für Pflegehilfsmittel 2024? A: Der Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wurde während der akuten Phase der Corona-Pandemie auf 60 Euro angehoben, beträgt bis Ende 2024 wieder 40 Euro. Ab 2025 wird der Betrag auf 42 Euro angehoben.

Q: Ist Mundschutz ein Hilfsmittel? A: Der Mundschutz zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – Pflegebedürftige haben für diese Pflegehilfsmittel insgesamt 42 Euro monatlich (Neuer Stand 2025) zur Verfügung.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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