PG 28 – Stehhilfen: Definition, Auswahl und Kostenübernahme
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Einleitung
PG 28 – Stehhilfen: Definition, Auswahl und Kostenübernahme ### Das Wichtigste in Kürze
Stehhilfen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Kategorie 28 „Stehhilfen“ aufgeführt. Stehständer und Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung zählen zu den Stehhilfen. Die Hilfsmittel eignen sich für Menschen mit Lähmungen der Arme und Beine sowie einer schwachen Rumpfmuskulatur. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Stehhilfe, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Versicherte sollten einige Zeit einplanen, um sich an das Hilfsmittel zu gewöhnen. Das Wichtigste in Kürze Was sind Stehhilfen und warum werden sie eingesetzt? Wer benötigt eine Stehhilfe? Stehhilfen: Hilfsmittel im Überblick Stehhilfen: Kosten und Kostenübernahme 3 Tipps für die Anwendung einer Stehhilfe Verwandte CareBoxx Ratgeber Absauggeräte Adaptionshilfen Bade- und Duschhilfen Bandagen Be...
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Was sind Stehhilfen und warum werden sie eingesetzt?
Stehhilfen sind spezielle Geräte, die eine aufrechte Position ermöglichen. Sie stabilisieren zu diesem Zweck den Rumpf und die Beine. Stehhilfen kommen bei Menschen zum Einsatz, die seit der Geburt oder im Laufe ihres Lebens funktionelle oder strukturelle Schädigungen aufweisen, die das Stehvermögen erschweren oder verhindern. Die Hilfsmittel unterstützen Anwender dabei, in einer aufrechten Position zu verbleiben. Das kann sinnvoll sein, um beispielsweise die Raumwahrnehmung oder die Armfunktion zu optimieren. Außerdem beugen Patienten mit einer Stehhilfe einer Thrombose sowie Druckgeschwüren vor und bringen ihren Kreislauf in Schwung. Eine Stehhilfe kann auch einen gewissen Beitrag zur Obstipationsprophylaxe liefern, denn durch die aufrechte Position werden Darmbewegungen unterstützt. Die...
Wer benötigt eine Stehhilfe?
Menschen mit angeborenen oder erworbenen Beeinträchtigungen des Stehvermögens können auf eine Stehhilfe vertrauen. Sie ermöglicht eine aufrechte Körperhaltung, zum Beispiel zur Vorbereitung des Gehtrainings oder zur Nutzung der positiven Effekte auf die Physiologie (Kreislauf, Verdauung, Knochenstoffwechsel). Zudem erleichtert die Stehhilfe den Pflegealltag – die Nahrungsaufnahme kann in einer Stehhilfe einfacher gelingen. Stehhilfen kommen beispielsweise zum Einsatz bei: Halbseitenlähmungen, beispielsweise infolge eines Schlaganfalls Lähmung der Arme und Beine gegebenenfalls mit beteiligter Rumpfmuskulatur, zum Beispiel bei dem Querschnittssyndrom, Tumoren oder Multiple Sklerose Lähmung der Beine (gegebenenfalls ist auch die Rumpfmuskulatur betroffen), beispielsweise durch eine Polyneurop...
Stehhilfen: Hilfsmittel im Überblick
Wenn es um Hilfsmittel in der häuslichen Pflege geht, ist das Hilfsmittelverzeichnis genau die richtige Lektüre für Sie. Hier sind alle Hilfsmittel aufgeführt, die sich für den Heimgebrauch eignen und grundsätzlich durch die Krankenkasse übernommen werden können. Bei fehlendem Stehvermögen ist die Kategorie 28 „Stehhilfen“ besonders interessant für Sie. Folgende Stehhilfen finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis: Stehständer Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung
1. Stehständer
Die Geräte in dieser Kategorie sind für die Stabilisierung der Knie-, Fuß- und Hüftgelenke entwickelt worden. Sie alle haben das Ziel, durch die Unterstützung Stehübungen und Bewegungsübungen zu ermöglichen, die sich auf die oberen Extremitäten und den Rumpf beziehen. Für eine bessere Übersicht unterscheidet das GKV-Hilfsmittelverzeichnis die Produkte nach verschiedenen Konstruktionsmerkmalen. Dazu zählen: Feststehende Stehständer: Die Hilfsmittel verfügen über eine Grundplatte – Pflegebedürftige können sie zum Auftritt oder als Standfläche nutzen. Mittels Fußhalterungen können die Füße fixiert werden. An der Grundplatte ist ein Metallrahmen angeschlossen, der mit einer verstellbaren Verlängerung (ebenfalls aus Metall) ausgestattet ist. Die Verlängerung bietet mittels Adapter die Option, A...
2. Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung
Das Stehen kann auch von Schrägliegebrettern unterstützt werden. Sie stabilisieren den Rumpf und die Beine. Während der Anwendung erhalten Nutzer eine bessere Kontrolle über den Kopf und die Armfunktion. Außerdem erweitern Patienten während der Nutzung ihr Blickfeld und die Raumwahrnehmung, da sie sich nun in einer aufrechten Position befinden. Schrägliegebretter sind winkelverstellbar – sie können beinahe in eine senkrechte Position befördert werden. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet folgende Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung: Feststehende Schrägliegebretter: Nutzer können mit einem feststehenden Schrägliegebrett mit Kippvorrichtung eine schräge Bauch- sowie Rückenlage einnehmen. Sie bestehen aus zwei Rahmenteilen (häufig aus Metallrohr), die zueinander winkelverstellbar s...
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Stehhilfen: Kosten und Kostenübernahme
Stehhilfen kosten mehrere Hundert Euro und mehr. Ausschlaggebend für den Preis sind das genaue Produkt, der Hersteller und das Modell. Bringen Sie eine hinreichende medizinische Begründung mit, müssen Sie das Hilfsmittel aber nicht selbst zahlen. In dem Fall greift Ihnen die Krankenkasse unter die Arme. Auf Sie kommt dann nur der gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungsbetrag in Höhe von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zu.
Voraussetzungen für die Übernahme von Stehhilfen
Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Stehen haben, ist das nicht automatisch ein Grund für den Einsatz einer Stehhilfe. In einem ersten Schritt muss Ihr behandelnder Arzt feststellen, ob eine hinreichende Begründung vorliegt. Interessieren Sie sich für eine Stehhilfe suchen Sie am besten das Gespräch mit einem Mediziner und erkundigen Sie sich, ob das Hilfsmittel in Ihrem Fall sinnvoll ist. Grundsätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten für eine Stehhilfe übernimmt: Ihr Mediziner, das kann ein Hausarzt oder Orthopäde sein, hat in Erfahrung gebracht, dass Sie aufgrund einer angeborenen oder zugezogenen Beeinträchtigung eine Stehhilfe benötigen Der Arzt gibt Ihnen eine ärztliche Verordnung für die Stehhilfe mit nach Hause. Stehhilfe in 3 Schritte...
3 Tipps für die Anwendung einer Stehhilfe
Stehhilfen eignen sich zu therapeutischen und pflegerischen Zwecken. Damit die reibungslose Anwendung im Alltag klappt, möchten wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg geben. Gewöhnen Sie sich an die Stehhilfe: Wieder in einer stehenden Position verbleiben zu können, ist für Sie anfangs wahrscheinlich sehr ungewohnt. Nehmen Sie sich Zeit, um sich an das neue Gefühl und das Hilfsmittel zu gewöhnen. Pflegende Angehörige können Ihnen dabei helfen. Unser Tipp: Halten Sie sich genau an die Angaben des Arztes oder des Therapeuten zur Nutzung der Stehhilfe. Das stellt sicher, dass Sie in einem gewünschten Maße stehen. Sorgen Sie für hygienische Verhältnisse: Die Stehhilfe inklusive aller Polster kommt regelmäßig mit dem Körper in Berührung. Leichte Verunreinigungen, beispielsweise durch Schweiß, s...
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FAQ Section
Q: Was gibt es für Stehhilfen? A: Im GKV- Hilfsmittelverzeichnis stoßen Sie in der Rubrik Stehhilfen auf Stehständer und Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung.
Q: Wofür ist eine Stehhilfe gut? A: Stehhilfen helfen Menschen mit funktionellen oder strukturellen Beeinträchtigungen dabei, eine aufrechte Körperhaltung einzunehmen. Das kann sich positiv auf die Verdauung, den Kreislauf und den Knochenstoffwechsel auswirken. Außerdem unterstützen Stehhilfen die Vorbereitung auf ein Gehtraining.
Q: Muss ich eine Stehhilfe selbst bezahlen? A: Bei einer Stehhilfe kommt die Krankenkasse als Kostenträger infrage. Hierfür müssen Patienten allerdings eine hinreichende medizinische Begründung mitbringen. Die Krankenkasse kann sich bei Lähmungen in den Armen und Beinen an einer Stehhilfe beteiligen.
Q: Wie beantrage ich eine Stehhilfe? A: Versicherte wenden sich zunächst an Ihren behandelnden Arzt. Stellt er eine ärztliche Verordnung aus, können sich Interessierte damit an ein mit der Krankenkasse kooperierendes Sanitätshaus wenden. Die dortigen Mitarbeiter kümmern sich um die Abrechnung und stellen das Hilfsmittel zur Verfügung.
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