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PG 31 - Schuhe als Hilfsmittel

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PG 31 – Schuhe als Hilfsmittel: Produkte, Versorgung und Kostenübernahme


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Einleitung

PG 31 – Schuhe als Hilfsmittel: Produkte, Versorgung und Kostenübernahme ### Das Wichtigste in Kürze

Schuhe können als Hilfsmittel dienen – im Hilfsmittelverzeichnis sind beispielsweise Therapieschuhe, orthopädische Maßschuhe und Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom aufgeführt. Die entsprechenden Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 31. Der Orthopädieschuhmacher fertigt die Hilfsmittel für Versicherte an. Die Krankenkasse kann die Kosten für die speziellen Schuhe übernehmen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Menschen mit Diabetes oder Fußfehlformungen können die Voraussetzungen beispielsweise erfüllen. Neben dem gesetzlich festgelegten Eigenanteil in Höhe von maximal zehn Euro fällt noch ein Eigenanteil auf den Gebrauchsgegenstand Schuh an. Das Wichtigste in Kürze Was sind Schuhe im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisse...


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Was sind Schuhe im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses?

Neben Strümpfen gehören auch Schuhe zur Fußbekleidung. Diese schützen die empfindlichen Fußsohlen vor Verletzungen und Umwelteinflüssen wie Nässe oder Kälte. Vielleicht wundern Sie sich, dass Schuhe Teil des Hilfsmittelkataloges des GKV-Spitzenverbandes sind. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um übliches Schuhwerk, sondern um Spezialanfertigungen für Menschen mit Schädigungsbildern oder Funktionsstörungen. Das Schuhwerk im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Versorgung nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von orthopädischen Zurichtungen oder orthopädischen Einlagen gelingt. Das kann beispielsweise auf Personen mit Beinverkürzungen von mindestens 3,5 cm zutreffen. Die speziellen Schuhe haben das übergeordnete Z...

Wer benötigt Schuhe im Sinne des Hilfsmittelkatalogs?

Das Hilfsmittelverzeichnis gibt nicht nur einen Überblick über Hilfsmittel, sondern auch über die entsprechenden Indikationen, also medizinischen Voraussetzungen für eine Verschreibung. Von Schuhen im Sinne des Hilfsmittelkatalogs können viele Patienten profitieren. Dazu zählen beispielsweise folgende Personengruppen: Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom Personen mit Schädigungen an den Knochen, Muskeln, Fußgelenken, Bändern oder Sehnen des Fußes Patienten mit einer nicht zu korrigierenden Fußfehlform Versicherte mit einer Beinverkürzung von mindestens 3,5 cm Menschen mit Lähmungen (spastische Komponente) und Tendenz zur Spitzfußstellung Ob eine Versorgung in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie diese gestaltet wird, entscheidet der behandelnde Arzt, zum Beispiel im Krankenhaus oder in ei...

Schuhe als Hilfsmittel im Überblick

Wenn Sie sich für Hilfsmittel interessieren, die im Krankheitsfall oder bei einer häuslichen Pflege unterstützen, sollten Sie unbedingt einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis werfen. Dieses spezielle Verzeichnis, herausgegeben vom GKV-Spitzenverband, wird fortwährend aktualisiert und umfasst eine Vielzahl von Hilfsmitteln. Dazu zählen technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch . Schuhe, die als Hilfsmittel dienen, finden Sie in der Produktgruppe 31. Folgende Schuhe umfasst die jeweilige Produktgruppe: Orthopädischer Maßschuh Zusatzarbeiten am orthopädischen Maßschuh Therapieschuhe, konfektioniert Orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh Änderungen/Instandsetzungen am orthopädischen Maßschuh Leisten Diabetesadaptierte Fußbettungen Spezialschuhe bei diabetische...

1. Orthopädischer Maßschuh

Wie die Produktbezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hier um einen individuell angefertigten Schuh, der sich an den Bedürfnissen des Trägers orientiert. In handwerklicher Einzelanfertigung wird der Schuh in einem besonderen Maß-Modellverfahren gefertigt. Das Hilfsmittel kann unter Umständen mit Zusatzarbeiten ausgestattet sein, um gesondert auf die Schädigungen am Fuß einzugehen. Sie erhalten einen orthopädischen Maßschuh immer paarweise und nicht einzeln. Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet folgende orthopädische Maßschuhe: Orthopädische Straßenschuhe: Dieses Schuhwerk ist besonders strapazierfähig und eignet sich deshalb für den Außenbereich, selbst bei starker Beanspruchung. Je nach vorliegender Schädigung erhalten Versicherte sie in Form von Halbschuhen, Knöchelschuhen ode...

2. Zusatzarbeiten am orthopädischen Maßschuh

Manchmal ist es nötig, den Maßschuh im Rahmen des Herstellungsprozesses mit Zusatzarbeiten an das individuelle Schädigungsbild anzupassen. Dabei helfen laut Hilfsmittelverzeichnis folgende Zusatzarbeiten: Zusatzarbeiten an der Sohle wie Anbringung einer Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung. Zusatzarbeiten bei einer Beinorthese , zum Beispiel das Anbringen eines vorhandenen Schuhbügels. Zusatzarbeiten an der Hinterkappe wie eine Einarbeitung einer Knöchelstütze mit Polsterung der Knöchel. Zusatzarbeiten zur Bodenversteifung (Sohlenversteifung mit Einarbeitung). Zusatzarbeiten an Blatt/Futter/Schaft wie eine Einarbeitung von Lammfellfutter. Zusatzarbeiten bei Beinlängendifferenz, zum Beispiel ein Verkürzungsausgleich mit Schaft- und Hinterkappenerhöhung. Zusatzarbeiten für Fußbe...

3. Therapieschuhe, konfektioniert

Das Hilfsmittelverzeichnis stellt auch hier verschiedene Produkte zur Verfügung, um bestmöglich auf die gesundheitliche Situation beim Versicherten einzugehen. Folgende Therapieschuhe gibt es im Hilfsmittelverzeichnis: Stabilisationsschuh bei Sprunggelenkschäden: Dabei handelt es sich um spezielle Schuhe, besser gesagt erhöhte Stiefel, die über herausnehmbare und anpassbare Verstärkungen für die Sprunggelenke verfügen. Stabilisationsschuh bei Achillessehnenschädigungen: Dieses Hilfsmittel ähnelt den Stabilisationsschuhen bei Sprunggelenksschäden, nur dass hier die Verstärkungselemente die Achillessehne sichern. Im vorderen Teil ist außerdem eine formfeste Lasche eingebracht. Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen: Diese speziellen Schuhe sind so gefertigt, dass die Verstärkungselemente...

4. Orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh

Mit orthopädischen Zurichtungen lässt sich der spezielle Schuh so umgestalten, dass Fußbeschwerden gelindert oder beseitigt werden. Außerdem können sich die zusätzlichen Arbeiten positiv auf die Gehfähigkeit und Gehausdauer auswirken. Folgende orthopädische Zurichtungen sind denkbar: Arbeiten am Absatz (z.B. Keilabsatz, einseitige Absatzverlängerung). Arbeiten zur Schuherhöhung (z.B. Verkürzungsausgleich im Sohlenbereich, einseitige Sohlenerhöhung mit Absatzangleichung). Arbeiten an der Sohle (z.B. Einbringen einer Zehenrolle oder Schmetterlingsrolle) Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung (z.B. Schuhbodenversteifung, Schuhbodenverbreiterung)....

5. Änderungen/Instandsetzungen am orthopädischen Maßschuh

Nachträglich kann es nötig sein, Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen an orthopädischen Maßschuhen vorzunehmen. Diese können sich auf den Absatz, den Boden, die Sohle, den Schaft, die Fütterung oder die Bettung beziehen. Das Ziel ist, handwerkliche Arbeiten durchzuführen, damit das Hilfsmittel, auch bei anderen krankheitsbedingten Voraussetzungen, Versicherte wieder auf lange Sicht unterstützt. Dafür kann es beispielsweise notwendig sein, eine Ersatzfußbettung, einen neuen Klettverschluss oder einen Verkürzungsausgleich im Sohlenbereich einzuarbeiten....

6. Leisten

Die Erarbeitung des Leistens ist gewissermaßen die Basis für einen orthopädischen Maßschuh. Für die Erstellung sind die Maße des Fußes ausschlaggebend. Außerdem erfolgt ein Belastungs- und dreidimensionaler Abdruck. Bei der Erstversorgung ist immer eine individuelle Leistenanfertigung unter Berücksichtigung der Versichertenmaße notwendig. Der Leistungserbringer nutzt den Leisten als Fußabbild und gleichzeitig als Modell, auf dem der Schuh gefertigt wird. Besonders clever sind Leisten, die durch eine spezielle Fertigung klappbar oder zerlegbar sind – sie lassen sich anschließend aus dem fertig geformten Schuh entnehmen. Erhält ein Versicherter eine erneute Versorgung, kommt der vorhandene Leisten wieder zum Einsatz. Selbst dann, wenn es geringe Abweichungen bei Fußdeformitäten gibt. Schließ...

7. Diabetesadaptierte Fußbettungen

Bei Menschen mit Diabetes kann es zu einer Fußschädigung und einer anschließenden beeinträchtigten Mobilität kommen. In dem Fall können diabetesadaptierte Fußbettungen sinnvoll sein. Sie werden gemeinsam mit orthopädischen Maßschuhen oder Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom verordnet. Die diabetesadaptierten Fußbettungen bestehen aus mehreren weichen Schichten, die sich nach einem individuellen dreidimensionalen Formabdruck richten. In das Hilfsmittel sind Pelotten oder Stufen eingearbeitet, um Druckspitzen an bestimmten Stellen des Fußes zu reduzieren. Die speziellen Fußbettungen für Diabetes-Patienten bilden eine Verbindung zwischen dem Fuß und dem Schuhboden. Hier ist es wichtig, die diabetesadaptierte Fußbettung an den entsprechenden Schuh anzupassen....

8. Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom

Diese Spezialschuhe können unter anderem Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom oder mit einem hohen Risiko für die Entwicklung eines Fußulkus zur Verfügung gestellt werden. Sie sind so gefertigt, dass der Fuß genügend Platz hat. So wird der Druck auf die Fußsohle gelindert und gleichmäßig verteilt. Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom existieren nur mit einem geschlossenen Schaft – entweder als Knöchelschuh oder Halbschuh gefertigt. Der Schuh zeichnet sich durch weiche Materialien, keine außen liegenden Nähte und eine sichere Fersenführung aus. Die Laufsohle dämpft den Auftritt und erleichtert das Abrollen. Versicherte erhalten stets Spezialschuhe für beide Füße, auch wenn der hauptsächliche Befund sich nur auf einen Fuß bezieht. Gegebenenfalls sind vor der Herausgabe Anpassunge...

9. Zehen-/Mittelfußersatz

In dem Produktmenü „Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze“ finden Sie einen Zehenersatz bzw. Mittelfußersatz zur Volumenfüllung. Bei Versicherten, die einen oder mehrere Zehen verloren haben, kann ein Zehenausgleich mithilfe von Kork, PU-Schaum oder Filz erfolgen – zuvor wird ein Abdruck genommen. Auch im Bereich des Mittelfußes kann ein Ersatz durch die entsprechenden Materialien umgesetzt werden. Der Mittelfußausgleich wird auch hier mit der Grundsohle verklebt. Anschließend erfolgt eine passende Schleifung zum Schuh. Angebot...

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Schuhe im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses: Kosten und Kostenübernahme

Wie Sie vielleicht wissen, müssen alle Versicherten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, einen Eigenanteil bei Hilfsmitteln zahlen. Dieser beträgt maximal zehn Euro pro Hilfsmittel. Der Eigenanteil fällt auch bei Schuhen im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses an. Da orthopädische Schuhe nicht nur der Hilfsmittelversorgung dienen, sondern auch als Gebrauchsgegenstand genutzt werden, müssen Sie zusätzlich zur Zuzahlung auch einen Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil leisten – dieser ist gesetzlich festgelegt. Hilfsmittel Zuzahlung Erwachsene Zuzahlung Kinder Orthopädische Straßenschuhe 76 Euro 45 Euro Orthopädische Hausschuhe 40 Euro 20 Euro Orthopädische Sportschuhe 30 Euro 20 Euro Orthopädische Badeschuhe 14 Euro 14 Euro Tabelle 1: Eigenanteil bei orthopädischen Schuhen. Qu...

Voraussetzungen für die Übernahme von Orthopädieschuhen

Die Krankenkasse hat natürlich an oberster Stelle das Wohl der Versicherten im Blick, allerdings muss der Versicherer auch wirtschaftlich handeln. Um beide Herausforderungen zu bewältigen, beteiligt sich die Krankenkasse nur dann an den Kosten für orthopädische Schuhe, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit besteht. Das bedeutet für Sie, dass Sie nur dann Unterstützung bei der Finanzierung der Schuhe erhalten, sofern Sie eine passende Diagnose wie „diabetisches Fußsyndrom“ mitbringen. Keine Sorge, nicht Sie als Patient oder pflegender Angehörige r müssen zuvor abschätzen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, das macht der behandelnde Mediziner bzw. die Krankenkasse für Sie. Grundsätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen für die Kostenübernahme mitbringen: Sie besitzen eine K...

3 Tipps bei der Anwendung von orthopädischen Schuhen

Orthopädische Schuhe können Ihren Alltag bedeutend vereinfachen – Mobilität ist nun unter Umständen beschwerdefreier oder überhaupt erst möglich. Damit die Anwendung der orthopädischen Schuhe künftig gut klappt, geben wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg. Melden Sie sich bei Problemen: Wie auch bei gewöhnlichen Schuhen ist es wichtig, dass orthopädische Schuhe gut sitzen. Sie sollten dem Fuß genügend Stabilität geben, gleichzeitig aber bequem sein. Bemerken Sie Druckstellen, fühlt sich das Hilfsmittel unkomfortabel an oder haben Sie das Gefühl, dass der Sitz nicht stimmt, melden Sie sich unbedingt beim Leistungserbringer. Womöglich müssen hier einige Anpassungen stattfinden. Menschen mit Diabetes sollten ihre Füße besonders gründlich untersuchen, am besten täglich – bei ihnen treten oft ...

Quellenangaben

Quelle Orthopädische Schuhe | Kostenübernahme | AOK Sachsen-Anhalt (deine-gesundheitswelt.de) 20180820_Fortschreibung_der_Produktgruppe_31_Schuhe.pdf (gkv-spitzenverband.de) Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes

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FAQ Section

Q: Warum sind Schuhe im Hilfsmittelverzeichnis gelistet? A: Bei den Schuhen im Hilfsmittelverzeichnis handelt es sich nicht um gewöhnliche Fußbekleidung, sondern um spezielle Anfertigungen zum Ausgleich von Fußproblemen bzw. Mobilitätsproblemen. Nur mit entsprechender Diagnose erhalten Versicherte einen solchen Schuh.

Q: Wer zahlt orthopädische Schuhe? A: Liegt eine hinreichende medizinische Begründung vor, können die Krankenkassen die Kosten für orthopädische Schuhe übernehmen. Patienten müssen allerdings den gesetzlich festgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von maximal zehn Euro pro Hilfsmittel und einen Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil einplanen.

Q: Wer fertigt orthopädische Schuhe an? A: Der richtige Ansprechpartner für orthopädische Schuhe ist der Orthopädieschuhmacher. Die Krankenkasse gibt Kontaktdaten zu Leistungserbringern in der Nähe heraus.

Q: Wie oft habe ich Anspruch auf Hilfsmittel-Schuhe? A: Die Mindesttragedauer von orthopädischen Straßenschuhen beträgt bei täglichem Gebrauch zwei Jahre. Danach können sich Versicherte eine Verordnung für ein neues Paar ausstellen lassen.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

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Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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