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PG 22 - Mobilitätshilfen

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PG 22 – Mobilitätshilfen: Definition, Anwendung und Kostenübernahme


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Einleitung

PG 22 – Mobilitätshilfen: Definition, Anwendung und Kostenübernahme ### Das Wichtigste in Kürze

Mobilitätshilfen befinden sich im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 22. Die Produkte sind vornehmlich dafür gedacht, den Positionswechsel von bewegungseingeschränkten Menschen zu vereinfachen und pflegende Angehörige zu entlasten. Beispiele für Mobilitätshilfen sind Rampensysteme, Lifter oder Aufstehhilfen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Mobilitätshilfe, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das Hilfsmittel und Informationen zu dem Umgang damit erhalten Versicherte in einem Sanitätshaus. Das Wichtigste in Kürze Was sind Mobilitätshilfen? Mobilitätshilfen: Hilfsmittel im Überblick Wer benötigt Mobilitätshilfen? Mobilitätshilfen: Kosten und Kostenübernahme Voraussetzungen für die Übernahme von Mo...


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Was sind Mobilitätshilfen?

Bei Mobilitätshilfen denken viele Menschen an Rollstühle oder Rollatoren. Mobilitätshilfen im Sinne des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses sind allerdings etwas anderes. Die in der Produktgruppe 22 aufgeführten Artikel sind dazu bestimmt, Personen den Positionswechsel zu erleichtern. Das sorgt bei pflegebedürftigen Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung für große Erleichterung im Alltag. Schließlich ist die Mobilität ein Bereich, der bei körperlichen Einschränkungen in der Regel immer beeinträchtigt ist. Die Mobilitätshilfen haben das Ziel, Betroffenen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen – viele Anwender sind so in der Lage, den Positionswechsel wieder alleine durchzuführen. Bei stark ausgeprägten körperlichen Einschränkungen ist nach wie vor die Hilfe von Außenstehenden nötig. Helfen...

Mobilitätshilfen: Hilfsmittel im Überblick

Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis werden verschiedene Mobilitätshilfen aufgelistet. Mediziner können eine ärztliche Verordnung für eines der folgenden Hilfsmittel ausstellen: Inhalte dieses Abschnitts

1. Umsetz- und Hebehilfen

In diese Kategorie fallen gleich mehrere Hilfsmittel, die den täglichen Positionswechsel vereinfachen. Drehscheiben: Dabei handelt es sich um Doppelscheiben, die auf Kugelrollen oder anderen Gleitmaterialien gelagert sind – sie sind gegeneinander drehbar. Drehscheiben setzen sich in der Regel aus Kunststoffmaterialien zusammen und sind mit einer rutschsicheren Unterseite versehen. Die Oberseite besitzt einen Belag aus rutschfestem Gummi. Pflegebedürftige können das Hilfsmittel vor dem Bett oder dem Rollstuhl platzieren und darauf steigen. Mit einer Drehung gelingt der Positionswechsel beispielsweise von dem Rollstuhl in das Bett. Achtung: Eine ausreichende Fähigkeit zum Stehen muss gegeben sein. Positionswechselhilfen: Diese Produkte sind Aufricht- und Transferhilfen, die manuell zu bedien...

2. Aufstehhilfen

An dieser Stelle listet das GKV-Hilfsmittelverzeichnis Aufstehhilfen bzw. Aufstehvorrichtungen für Sessel und Stühle auf. Die Möbelstücke sind nicht von Werk aus mit den elektromotorischen Aufstehhilfen ausgestattet, hier erfolgt eine nachträgliche Montage. Die Hilfsmittel setzen sich aus einem Stahlrahmen, der über gelenkige Verbindungen verfügt, und einem elektromotorischen Antrieb zusammen. Der Antrieb führt Hub- und Senkbewegungen aus, um dem Nutzer das Aufstehen und Hinsetzen zu vereinfachen. Dadurch, dass das Sitzmöbel mithilfe des motorischen Antriebs ein Stück nach vorne geneigt wird, ist die Überführung in eine aufrechte Position einfacher. 💡 Gut zu wissen: Die Rahmenkonstruktion der Aufstehhilfe kann an die Breite und Tiefe des Möbelstückes angepasst werden. Steuern können Pflegebe...

3. Lifter

Um pflegebedürftigen Menschen den Positionswechsel im häuslichen Umfeld zu vereinfachen, können spezielle Lifter zum Einsatz kommen. Auch hier gibt es verschiedene Ausführungen. Fahrbare Lifter: Das Hilfsmittel setzt sich aus einem Fahrgestell mit vier Rädern und einem Hubarm zusammen, der elektromotorisch verstellbar ist. Das Fahrgestell wiederum kann entweder manuell oder motorisch ausgerichtet werden, um die Standfläche entsprechend zu vergrößern. Ein Hebebügel, spezielle Gurtsysteme oder Hebetücher transferieren den Pflegebedürftigen im Sitzen oder Liegen. Das Besondere ist, dass der Lifter bis auf dem Boden abgesenkt werden kann. Achtung: Das Hilfsmittel kann nur mithilfe einer weiteren Person genutzt werden. Fahrbarer Aufstehlifter: Auch diese Lifte verfügen über ein vierrädriges Fah...

4. Rampensysteme

Der GKV-Spitzenverband listet im Hilfsmittelverzeichnis auch mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen auf. Dabei handelt es sich um Rampensysteme, die transportiert werden können. Durch sie können Betroffene in ein Gebäude hinein oder hinaus gelangen. Das klappt, indem die Hilfsmittel die Überwindung von Höhenunterschieden ermöglichen. Rampensysteme besitzen entweder eine feste Länge oder sind entsprechend variabel. Meist bestehen sie aus Aluminium, manchmal auch aus Kunststoff. Besonders wichtig ist das rutschhemmende Material auf der Lauffläche – dadurch gelingt ein gefahrloses Befahren mittels Gehhilfe oder Rollstuhl. Betroffene können von einer einteiligen oder paarweisen Rampe profitieren. Aus Sicherheitsgründen gibt es eine seitliche Begrenzung und eine erforderliche ...

5. Zwei- oder Dreiräder für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Kinder und Jugendliche, die eine neurologische, neuromuskuläre oder gelenkdeformierende Erkrankung aufweisen, sind im Bereich Mobilität oft erheblich eingeschränkt. Behindertengerechte Zwei- oder Dreiräder können ihnen dabei helfen, ihren Aktionsradius zu erweitern und mehr Selbstständigkeit zu erfahren. Die Produkte können unter anderem auch dazu genutzt werden, um die Muskulatur zu kräftigen oder die Gleichgewichtsreaktion zu fördern – damit können sie unter Umständen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern. Versicherte erhalten die Mobilitätshilfe dann, wenn der Nahbereich nicht mit einer anderen Lösung wie einer Gehhilfe oder einem Behindertenfahrzeug zweckmäßig erschlossen werden kann. Bei der Wahl des richtigen Zwei – oder Dreirades spielt neben der Schwere der Behinderung auch die ...

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Wer benötigt Mobilitätshilfen?

Mobilitätshilfen sind für Menschen gedacht, bei denen ein Positionswechsel aus eigener Kraft kaum oder gar nicht mehr erfolgen kann. Für Betroffene aber vor allem für pflegende Angehörige bedeutet das ein erheblicher Kraftaufwand. Mobilitätshilfen können dann für Entlastung im Pflegealltag sorgen. Einfache Hilfsmittel wie Drehscheiben oder ausgeklügelte Lösungen wie ein Lifter unterstützen Betroffene täglich. Ob sich eine Mobilitätshilfe für Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen anbietet, dazu kann der behandelnde Arzt Auskunft geben....

Mobilitätshilfen: Kosten und Kostenübernahme

Die Anschaffung einer Mobilitätshilfe ist meist mit hohen Kosten verbunden. Zumindest dann, wenn es sich um ein großes oder komplex verarbeitetes Hilfsmittel wie einen Lifter oder ein Dreirad handelt. Wie viel die unterschiedlichen Mobilitätshilfen kosten, erfahren Sie mit der Recherche in Onlineshops. Auch Sanitätshäuser geben gerne Auskunft über die Anschaffungskosten. In Ihrem Fall ist es aber womöglich gar nicht nötig, sich über die genauen Preise zu informieren. Wenn Sie medizinisch auf die Mobilitätshilfe angewiesen sind, ist die Krankenkasse nämlich der richtige Ansprechpartner für Sie. Diese übernimmt die entstehenden Kosten – Sie müssen für sich lediglich den Eigenanteil von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel einplanen. Sollten Sie über eine Befreiung der Zuzahlungspflicht verfügen, ...

Voraussetzungen für die Übernahme von Mobilitätshilfen

Sie interessieren sich für eine Mobilitätshilfe? Dann ist die Krankenkasse unter Umständen für Ihr Anliegen zuständig. Eine Kostenübernahme ist allerdings nicht garantiert. Nur, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erklärt sich die Krankenkasse bereit, die Mobilitätshilfe aus eigener Tasche zu bezahlen. Folgende Voraussetzungen gibt es für die Kostenübernahme: Sie sind medizinisch/ pflegerisch auf das Hilfsmittel angewiesen, zum Beispiel durch eine vorliegende Erkrankung oder Behinderung. Eine medizinische Diagnose unterstreicht den Bedarf für eine Mobilitätshilfe. Ein Hausarzt oder Facharzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit – er stellt eine ärztliche Verordnung für die Mobilitätshilfe aus. So einfach geht's Mobilitätshilfe in 3 Schritten beantragen Damit Sie zukünftig eine Mob...

Mobilitätshilfen: 3 Tipps für die Anwendung

Viele Mobilitätshilfen erfordern einen geübten Umgang. Keine Sorge, alle im GKV-Hilfsmittelverzeichnis stehenden Produkte sind für den häuslichen Gebrauch und für Laien bestimmt. Was Sie nun brauchen, ist eine gute Einführung und etwas Geduld – wir geben Ihnen die passenden Tipps. Setzen Sie sich mit dem Hilfsmittel in Ruhe auseinander: Gerade wenn das Hilfsmittel über technische Raffinessen verfügt sollten Sie sich eingehend mit der Gebrauchsanweisung auseinandersetzen. Das Sanitätshaus hat Ihnen zwar schon eine Einführung gegeben, in den Herstellerangaben können Sie jedoch noch einmal alles detailliert nachlesen. Geben Sie sich Zeit: Wer noch nie zuvor eine Drehscheibe, ein Rampensystem oder einen Lifter bedient hat, benötigt etwas Übung. Haben Sie sich mit Freunden verabredet, planen Si...

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FAQ Section

Q: Was sind Mobilitätshilfen? A: Im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes sind Mobilitätshilfen Produkte, die vornehmlich zum Positionswechsel dienen.

Q: Welche Mobilitätshilfen gibt es? A: Es gibt viele verschiedene Arten von Mobilitätshilfen. Im Hilfsmittelverzeichnis sind Aufstehhilfen, Umsetz- und Hebehilfen, Lifter, Rampensysteme und Zwei- oder Dreiräder für Kinder und Jugendliche mit Behinderung aufgeführt.

Q: Beteiligt sich die Krankenkasse an Mobilitätshilfen? A: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Mobilitätshilfe. Betroffene müssen dann lediglich den Eigenanteil von 10 Euro pro Hilfsmittel zahlen.

Q: Wer verordnet eine Mobilitätshilfe? A: Damit sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese können Hausärzte und Fachärzte ausstellen.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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