PG 33 – Haarersatz: Begründung, Versorgung und Kostenübernahme
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Einleitung
PG 33 – Haarersatz: Begründung, Versorgung und Kostenübernahme ### Das Wichtigste in Kürze
Haarersatz ist im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 34 aufgeführt. Ein Mediziner kann einen Haarersatz in Form einer Vollperücke oder Teilbereichsperücke verordnen. Versicherte erhalten dann eine ärztliche Verordnung, wenn sie unter massivem Haarverlust leiden, der die gesellschaftliche Teilhabe gefährdet. Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommt auf Versicherte nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von maximal zehn Euro zu. Die Anfertigung einer Perücke übernimmt ein Leistungserbringer wie ein Haarstudio oder ein Perückenmacher. Das Wichtigste in Kürze Was ist Haarersatz? Haarersatz: Hilfsmittel im Überblick Haarersatz: Kosten und Kostenübernahme Haarersatz: 3 wertvolle Tipps für die Anwendung und Pflege Verwandte CareBoxx Ratgeber Absauggeräte Adapt...
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Was ist Haarersatz?
Wie die Bezeichnung bereits verrät, handelt es sich dabei um Hilfsmittel, die eine ersetzende Funktion haben – in diesem Fall sollen sie das Kopfhaar ersetzen. Die natürlich gewachsenen Haare können dabei teilweise ersetzt, also ergänzt, oder vollständig ersetzt werden. Grundsätzlich stehen Vollperücken oder Teilbereichsperücken zur Verfügung. Menschen, die über kein Haupthaar mehr verfügen, können eine Verordnung für eine Vollperücke erhalten, eine Teilbereichsperücke ersetzt nur einen Bereich des Haares am Oberkopf. Da die Bedürfnisse von Personen mit Haarverlust sehr unterschiedlich sind, sieht das GKV-Hilfsmittelverzeichnis unterschiedliche Produkte vor. Die Teilbereichsperücken gibt es in konfektionierter oder individuell angefertigter Form. Auch Vollperücken sind als Standardperücke ...
Aus welchen Materialien besteht der Haarersatz?
Um dem natürlichen Vorbild möglichst nahezukommen, kann die Perücke aus unterschiedlichen Materialien gefertigt werden. Zu den gängigsten Materialien zählen: Kunsthaar: Hier steht die hitzeempfindliche Basis-Kunstfaser wie beispielsweise Modacryl oder die hitzebeständige Kunstfaser, beispielsweise Polyesterfasern, zur Auswahl. Zu bedenken gilt, dass hitzeempfindliche Materialien auch nur bedingt formstabil sind. Mischhaar: Bei Perücken aus Mischhaar kommt sowohl Echthaar als auch Kunsthaar zum Einsatz. Die beigefügten Kunsthaare führen zu begrenzten Möglichkeiten, was die Umformung angeht. Das liegt daran, dass diese unter häufiger oder intensiver Einwirkung von Hitze brechen können – das wirkt sich letztendlich auf die Haltbarkeit des Hilfsmittels aus. Echthaar: Für die Anfertigung von Ec...
Haarersatz für Frauen, Männer und transsexuelle Menschen
Im Rahmen der Krankenbehandlung haben Versicherte auch Anspruch auf Hilfsmittel. Allerdings liegt eine Krankheit nur dann vor, wenn die Körperfunktionen beeinträchtigt sind oder es zu anatomischen Unregelmäßigkeiten kommt. Bei Haarverlust liegt eine Beeinträchtigung der Körperfunktionen nicht vor, zu einer entstellenden Wirkung kann es jedoch durchaus kommen. Inwieweit das zutrifft, hängt von der Ausprägung des Haarverlustes, aber auch vom Alter und Geschlecht ab. Haarersatz bei Frauen: Zwar kann auch bei Frauen im Alter das Haar dünner werden, ein altersbedingter, großflächiger Haarausfall, wie er bei Männern typisch ist, tritt beim weiblichen Geschlecht jedoch kaum auf. Da der Haarausfall dazu führen kann, dass sich Frauen nicht mehr unbefangen bewegen und unter Umständen Ausgrenzung erf...
Haarersatz: Hilfsmittel im Überblick
Der GKV-Spitzenverband gibt ein Hilfsmittelverzeichnis heraus, dass regelmäßig aktualisiert wird. Darin befinden sich alle Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse prinzipiell übernommen werden – das können technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die häusliche Pflege sein. Auch Perücken haben in dem Hilfsmittelverzeichnis eine eigene Produktgruppe, die Produktgruppe 34 „Haarersatz“. Folgende Produkte finden Sie in der Produktgruppe 34: Haarersatz, konfektioniert Haarersatz, individuell gefertigt Gut zu Wissen! Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst insgesamt 54 Produktgruppen – ab Produktgruppe 50 finden Sie pflegespezifische Hilfsmittel. Inhalte dieses Abschnitts...
1. Haarersatz, konfektioniert
Als erstes stoßen Sie im Hilfsmittelverzeichnis auf konfektionierte Perücken. Dabei handelt es sich um Hilfsmittel, die serienmäßig hergestellt werden, also nicht nach Aufmaß. Hier unterscheidet das Hilfsmittelverzeichnis folgendermaßen: Konfektionierter Haarersatz aus Kunsthaar als Vollperücke: Hier ist entweder hitzeempfindliche Basis-Kunstfaser oder hitzebeständige Kunstfaser verarbeitet. Der Haarersatz ist in verschiedenen Farben und Frisuren erhältlich. Auch wenn es sich um eine serienmäßige Anfertigung handelt, ist eine individuelle Anpassung der Größe und Form möglich. Das gelingt beispielsweise mit einer Anpassung an die Größe des Kopfes oder durch einen Schnitt. Die Vollperücke kann ohne Befestigungsmaterialien aufgesetzt oder mit Klebestreifen fixiert werden. Konfektionierter Haa...
2. Haarersatz, individuell gefertigt
Manchmal verhindert die Kopfform die Versorgung mit einer konfektionierten Perücke. In dem Fall müssen Sie aber nicht auf einen Haarersatz verzichten. Individuell gefertigte Perücken nehmen Rücksicht auf die Besonderheiten und werden passgenau für die Träger gefertigt. Individuell gefertigter Haarersatz aus Kunsthaar als Vollperücke: Eine Schablone (Abdruck) hilft dabei, eine Vollperücke mit Blick auf die Größe und Form individuell herzustellen – hilfreich ist außerdem die Möglichkeit, die Perücke einzuschneiden und zu kürzen. Für die Anfertigung der Schablone muss zuvor ein Folienabdruck oder Gipsabdruck erfolgen. Auf der Schablone werden dann die individuellen Maße eingezeichnet. Die Hersteller fertigen die Perücke anschließend nach Maß – dazu gehört auch, die Vollperücke mit den Kunstha...
Wer benötigt Haarersatz?
Haarersatz richtet sich an alle Versicherten, bei denen es durch den Haarverlust zu einer entstellenden Wirkung und damit zu einem Krankheitswert kommt. Das trifft im besonderen Maße auf Frauen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss ein Rezept vorliegen. Damit Mediziner dieses ausstellen, ist eine entsprechende Indikation notwendig. Diese zeigt an, wann eine medizinische Behandlung angemessen erscheint. Laut GKV-Hilfsmittelverzeichnis kann die Versorgung mit einem Haarersatz erfolgen, bei: Chemotherapie/Strahlenbehandlung zeitlich begrenzter oder unbefristeter Medikamenteneinnahme Operationen Infekten entzündlichen Erkrankungen Stoffwechselerkrankungen psychischen Erkrankungen, entweder mit oder durch Haarverlust Kopf-Deformitäten, d...
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Haarersatz: Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für den Haarersatz variieren stark. Hier kommt es unter anderem auf die Länge der Perücke, das Material und die Anfertigung an. So ist eine individuell angefertigte Echthaarperücke deutlich teurer als eine Standardperücke aus Kunsthaar. Zum Vergleich: Eine Kunsthaarperücke kann etwa 600 Euro kosten, eine individuelle Maßanfertigung mit Echthaar hingegen 2000 Euro und mehr. Der Leistungserbringer informiert Sie vor der Anfertigung natürlich über alle anfallenden Kosten und kann Ihnen eine Auswahl an günstigen Modellen vorstellen. Da der Haarersatz jedoch im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Perücke übernehmen. Bringen Sie eine hinreichende medizinische Begründung mit, müssen Sie in dem Fall nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe ...
Voraussetzungen für die Übernahme von Haarersatz
Mediziner können einen Haarersatz in Form einer Vollperücke oder Teilperücke dann verschreiben, wenn ein zeitlich begrenzter oder unbegrenzter massiver Haarverlust besteht, der die Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet oder einen Krankheitswert besitzt. Eine ärztliche Verordnung ist eine Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme des Haarersatzes. Mit Überprüfung der Voraussetzungen stellt die Krankenkasse eine leistungsgerechte Versorgung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sicher. Sie selbst müssen nicht überprüfen, inwieweit Sie die Voraussetzungen erfüllen – das geschieht automatisch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten für einen Haarersatz übernehmen kann: Sie besitzen eine Krank...
Haarersatz: 3 wertvolle Tipps für die Anwendung und Pflege
Wie Sie mit dem Haarersatz umgehen, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Haltbarkeit des Hilfsmittels. An dieser Stelle möchten wir Ihnen deshalb einige Tipps rund um die Anwendung und Pflege der Perücke geben. Finden Sie das für Sie richtige Befestigungssystem: Damit die Perücke gut hält, und Sie in allen Lebenslagen begleitet, ist die richtige Befestigungstechnik wichtig. Welche das in Ihrem Fall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen beispielsweise Ihre Vorlieben eine Rolle. Eine vorübergehende Befestigung kann mithilfe von Clips erfolgen. Für eine permanente Befestigung können Klebestreifen, eine vollflächige Verklebung oder eine Hülsentechnik sinnvoll sein – der Hilfsmittelanbieter berät Sie dazu gerne. Gewöhnen Sie sich an das Tragen: Eine Perücke kann bei Träge...
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FAQ Section
Q: Wie viel kostet ein Haarersatz? A: Die Kosten variieren in Abhängigkeit von dem verwendeten Material, der Haarlänge und der Anfertigung. Menschen, die sich einen Haarersatz auf eigene Kosten anschaffen, können mit etwa 600 bis 2000 Euro rechnen.
Q: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Haarersatz? A: Die Krankenkasse beteiligt sich immer dann an den Kosten, wenn ein Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Im Falle eines Haarersatzes spielt es eine Rolle, ob der Haarverlust die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben negativ beeinflusst. In jedem Fall ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Q: Was ist bei der Pflege eines Haarersatzes zu beachten? A: Der Haarersatz muss richtig gepflegt werden, damit er seine ansprechende Optik behält. Zur Pflege gehört das tägliche Kämmen und das wöchentliche Waschen. Dafür gibt es spezielle Produkte (Shampoo, Haarspray).
Q: Wie lange hält ein Haarersatz? A: Die Haltbarkeit des Haarersatzes hängt maßgeblich von dem Umgang und der Pflege ab. Kunsthaar wird meist mit einer Haltbarkeit von sechs Monaten in Verbindung gebracht, Echthaar kann mit 12-15 Monaten länger halten.
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